Ja, weil ich es so lustig finde, dass Du mich fragst, was ich mit einem Begriff meine, den Du - wenngleich nicht wortwörtlich, aber dennoch sowohl inhaltlich als auch innerhalb dieses Artikelbaumes eindeutig zuzuordnen - eigentlich in einem Text gelesen haben solltest, den Du kommentiert hast.
Nun, in dem Artikel vom „Verfassungsblog“ geht es eher um den Begriff „Clankriminalität“, was der Herr ja schon grundsätzlich bezweifelt, und nicht benennen will. Darum ging es mir!
Das „Diskussionspapier“ ist ein weiteres Thema, da hatte ich gar nix zu geschrieben.
Wie ich sagte: seht unterhaltsam, wie Du Dich hier windest und offenbarst, dass Du eigentlich gar nicht weißt, worüber Du redest. In dem Blogbeitrag ging es um die sogenannte Clankriminalität und der Anlass war das Diskussionspapier von Frau Faeser - was ja im Blogbeitrag auch genau so steht.
Stimmt. Du kannst natürlich auch einfach so zwei Rechtsexperten unterstellen, dass sie von ihrer Arbeit keine Ahnung hätten. Aber stell das bitte das nächste Mal von Anfang an klar, damit keiner den Fehler macht, deine Auslegungen ernstzunehmen.
Tja, mit diesen Argumenten hatten solche Rechtsexperten den Präsidenten der Bundespolizei Dieter Romann wegen der Rückführung/Abschiebung von Ali B. angezeigt.
Staatsanwaltschaft Frankfurt a. Main:
Ergebnis - unschuldig … Verfahren eingestellt. Einfach so, fertig.
Ach wie lustig,
möchtest du, dass ich auch Vergleiche ziehe, und persönlich werde?
Bisher fand ich dich in Diskussionen zumindest fair…
Ich habe dir erklärt, um was es mir ging.
Ja, um die Kommentierung von etwas, dass Du nicht einmal richtig gelesen hast:
Und Du lebst vor, wie es dazu kommt. Irgendwas gelesen, halb etwas verstanden und dann lautstark einen hassdurchsetzten Kommentar rausgehauen. So wird Politik von der afd gemacht.
Ich hab mich schon gefragt, wann du damit kommen würdest
In dem Urteil heißt es erstens, dass deutsche Behörden gar nicht zu überprüfen haben, ob die Abschiebung rechtens war und dass zweitens Romann in jedem Fall nicht belangt werden kann, wenn er von der Rechtmäßigkeit seiner Handlung überzeugt war (Erlaubnistatbestandsirrtum).
Das Ganze ist also halt doch nicht so einfach, zumal die irakische Zentralregierung damals offiziell Protest eingelegt hatte. Das steht aber alles in dem Artikel der beiden Juristen, den du natürlich aufmerksam gelesen hast.
ist sicher irgendsoein ausländisches Wort aus Zentralasien oder so. Die richtige Zeitung des deutschen Vorrlckes hat das mit unschuldig genau richtig übersetzt, ganz bestimmt! Außerdem haben sie ein großes Foto von ihm gezeigt, auf dem man genau sehen kann, wie unschuldig er ist!
Der beste Reschaschiri der Welt oda wie die schaise hais - rate, wer das ist!
Ok, steht woanders noch was Näheres dazu?
Wie wurde von der deutschen Regierung darauf reagiert?
„Protest während die … Abschiebung veranlasst wurde“ - das wäre also schon am 9.06. gewesen🤔
Aber am 13. lt. Aussage vom Auswärtigem Amt - „keine offizielle Protestnote“ eingegangen.
Das ist auch später in den Medien noch zu lesen,
es wäre von irakischer Seite „keine offizielle Protestnote“ beim Auswärtigen Amt,
bzw. „keine formale Beschwerde“ beim Innenministerium eingegangen.