Warum gelten Brillenträger nicht als behindert?

Hi,

also jetzt hab ich dir schon REcht gegeben, und trotzdem ist nicht ruhe. Ich weiß auch nicht, was du willst. Es ändert sich ja auch ständig.

Ich fühle mich wegen meiner Brille nicht als behinderter, ich fühle
mich nur vom Staat verarscht. Ich bin nun mal gezwungen diese Gläser
zu tragen […]

Jetzt also geht es doch nicht darum wie es gemessen wird oder nicht, sondern darum, dass du verarscht wirst. Ok. Dann werden wir doch mal konstruktiv.
Mit einem GdB ab einer bestimmten Höhe ist Kündigungsschutz verbunden. Behinderte und / oder chronisch Kranke Menschen sind häufiger krankgeschrieben als andere, ohne, dass sie etwas dagegen tun können (gegen ein amputiertes Bein kann man sich nicht impfen lassen, und eine Diabetes kann man nicht wegoperieren). Sie haben also Kündigungsschutz, damit sie nicht wegen der häufigen Fehlzeiten den Job verlieren - ein Ausgleich gegenüber Nichtbehinderten.
Des weiteren gibt es für einen GdB mehr Urlaub. Wenn man einen GdB hat, hat man einen erhöhten Erholungsbedarf. Außerdem kann man mit einem GdB seine Arbeitsstunden bei vollem Lohn reduzieren (hat auch was mit Leistungsfähigkeit zu tun), und man kann Ansprüche an seinen Arbeitsplatz stellen - man darf einen verlangen, der zur eigenen Leistungsfähigkeit passt.
Bestimmt habe ich noch einiges vergessen.
Was möchtest du denn jetzt davon für Brillenträger haben? Tag mehr Urlaub? Oder willst du lieber nicht weiterhin am Bildschirmarbeiten müssen (ja, ich weiß, ich habe deine ViKa gelesen, konnte es mir nur nicht verkneifen).
Die Chronikerregelung dürfte einem als Brillenträger nur bei extrem niedrigem Verdienst und gleichtzeitig höherem Bedarf als 1 Brille pro Jahr was bringen. Ansonsten bekommt man mit GdB keinen Extrazuschuss zu Heil- und Hilfsmitteln. Also, nicht, dass ich wüßte. Wenn du was weißt, teile es mir mit, dann könnte ich meinen vorhandenen GdB besser ausnutzen.

Die Franzi
PS: Falls jemand Sarkasmus findet…

Hallo,
vielen Dank, das hier hat mir noch gefehlt, das andere wusste ich:

Darüber hinaus muss mindestens eine der folgenden Kriterien
erfüllt sein:

Eine anerkannte Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3
liegt vor.
Ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 oder eine
Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 60 % liegt
vor.

Allerdings finde ich das Ganze etwas seltsam, immerhin treffen auch schon viele der Punkte der Def. für Behinderungen auch auf chronisch Kranke zu.

Gruß
Kati

Moin,

ehrlich gesagt kann ein dein Anliegen nicht ganz nachvollziehen. Welchen Vorteil erhoffst du dir denn dadurch, wenn deine Sehfähigkeit ohne Brille getestet und dein Behinderungsgrad entsprechend festgelegt wird?

Gruß
Marion

Hi,

also jetzt hab ich dir schon REcht gegeben, und trotzdem ist
nicht ruhe. Ich weiß auch nicht, was du willst. Es ändert sich
ja auch ständig.

Ich fühle mich wegen meiner Brille nicht als behinderter, ich fühle
mich nur vom Staat verarscht. Ich bin nun mal gezwungen diese Gläser
zu tragen […]

Jetzt also geht es doch nicht darum wie es gemessen wird oder
nicht, sondern darum, dass du verarscht wirst. Ok. Dann werden
wir doch mal konstruktiv.

Aber Hallo,
nun verallgemeinern wir das ganze. da alle menschen gleich behandelt werden sollten, werde also nicht nur ich verarscht, sondern alle brillenträger welche ihre brille durch geburt, krankheit oder unfall haben.
ich betone hier wieder das die modenbrillenträger hier nicht mitzählen!

Die vorteile die ein behinderter geniest, die du so schön aufgezählt hast. zuzüglich die steuerliche geschichte, sollten auch den brillenträgern zustehen. und wenn dieser schritt vollzogen wäre, was wohl nienicht geschehen würde. kommt die anerkennung bei den krankenkassen, dass es sich hierbei um ein hilfsmittel aufgrund eines körperlichen mangels geht.

wären das nicht genug gründe?

und wenn nun der einwand der kosten kommt die auf staat oder krankenkassen zukommen, so möchte ich darauf hinweisen, das diese lobby schon genügend geld zum fenster hinauswirft

lg
db

Mit einem GdB ab einer bestimmten Höhe ist Kündigungsschutz
verbunden. Behinderte und / oder chronisch Kranke Menschen
sind häufiger krankgeschrieben als andere, ohne, dass sie
etwas dagegen tun können (gegen ein amputiertes Bein kann man
sich nicht impfen lassen, und eine Diabetes kann man nicht
wegoperieren). Sie haben also Kündigungsschutz, damit sie
nicht wegen der häufigen Fehlzeiten den Job verlieren - ein
Ausgleich gegenüber Nichtbehinderten.
Des weiteren gibt es für einen GdB mehr Urlaub. Wenn man einen
GdB hat, hat man einen erhöhten Erholungsbedarf. Außerdem kann
man mit einem GdB seine Arbeitsstunden bei vollem Lohn
reduzieren (hat auch was mit Leistungsfähigkeit zu tun), und
man kann Ansprüche an seinen Arbeitsplatz stellen - man darf
einen verlangen, der zur eigenen Leistungsfähigkeit passt.
Bestimmt habe ich noch einiges vergessen.
Was möchtest du denn jetzt davon für Brillenträger haben? Tag
mehr Urlaub? Oder willst du lieber nicht weiterhin am
Bildschirmarbeiten müssen (ja, ich weiß, ich habe deine ViKa
gelesen, konnte es mir nur nicht verkneifen).
Die Chronikerregelung dürfte einem als Brillenträger nur bei
extrem niedrigem Verdienst und gleichtzeitig höherem Bedarf
als 1 Brille pro Jahr was bringen. Ansonsten bekommt man mit
GdB keinen Extrazuschuss zu Heil- und Hilfsmitteln. Also,
nicht, dass ich wüßte. Wenn du was weißt, teile es mir mit,
dann könnte ich meinen vorhandenen GdB besser ausnutzen.

Die Franzi
PS: Falls jemand Sarkasmus findet…

Moin,

ahoi,

ehrlich gesagt kann ein dein Anliegen nicht ganz
nachvollziehen.

ich glaube es geht db180669 wirklich !nur! ums prinzip.
aber diese, imho, metadiskussion ist wirklich interessant… :wink:

Gruß

ciao

Marion

pirat

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Moin :smile:

ehrlich gesagt kann ein dein Anliegen nicht ganz
nachvollziehen.

ich glaube es geht db180669 wirklich !nur!
ums prinzip.

Dieses „Prinzip“, dass er hier vertreten möchte, verstehe ich allerdings nicht ganz.

Gehen wir mal von einem ganz konkreten Beispiel aus. Personen A und B sehen ohne Brille beide ca. 20%.

Bei Person A kann mit Brille die Sehfähigkeit auf 100% verbessert werden. Die Person kann mit Brille Autofahren, einer normalen Arbeit nachgehen, Fahrpläne lesen etc.

Bei Person B kann mit Brille die Sehfähigkeit nicht verbessert werden. Die Person kann nicht Autofahren, braucht in ungewohnter Umgebung eine Begleitperson, kann keine Fahrpläne, Anzeigen oder die normale Zeitung lesen und arbeitet in einer Werkstatt für Behinderte.

Nun möchte also der Ausgangsposter, dass diese beiden Personen „aus Prinzip“ in ihrer Bedinderung gleichgestellt werden, weil sie ohne Brille den gleichen Behinderungsgrad haben, oder wie? Was für ein Schei**** Prinzip soll das sein?

aber diese, imho, metadiskussion ist wirklich interessant…

Allerdings. Unglaublich, auf was für Ideen die Leute kommen *g*.

Gruß
Marion

1 Like

hi,

…Bei Person A kann mit Brille die Sehfähigkeit auf 100%
verbessert werden…

das stimmt leider nicht! ein kurzsichtiger mensch sieht durch seine brille alles geringfügig verkleinert. wie das bei weitsichtichtigen ist? ka…

Gruß

cu

Marion

pirat

Hallo Marion,
bei einer Sehkraft von 20% braucht man keine begleitperson und muss auch noch nicht in einer Behindertenwerkstatt arbeiten, das nur vorweg.

Aber wir kommen dem Thema ein wenig näher.

Person A sieht ohne Gläser noch 20%. Diese Fehlsichtigkeit soll Grundlage einer Bewertung eine GdB werden. Nicht, das Ergebnis wenn eine Brille angefertigt wurde. Also Person A eine Sehleistung von 100% hat.
Person B hingegen hat mit Gläser noch eine Sehleistung von 20%, hier sollte genauso ohne Gläser gemessen werden um festzustellen wie die tatsächliche Sehkraft ist.

Und was für ein Schei… prinzip soll das sein? Wenn ein Hörgeschädigter ohne Hörgerät gemessen wird um den Hörverlust festzustellen, warum kann das ein Sehgeschädigter nicht auch fordern?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin,

Person A sieht ohne Gläser noch 20%. Diese Fehlsichtigkeit
soll Grundlage einer Bewertung eine GdB werden. Nicht, das
Ergebnis wenn eine Brille angefertigt wurde. Also Person A
eine Sehleistung von 100% hat.
Person B hingegen hat mit Gläser noch eine Sehleistung von
20%, hier sollte genauso ohne Gläser gemessen werden um
festzustellen wie die tatsächliche Sehkraft ist.

Und was soll das bringen? Ich kenne einige Menschen, die ohne Brille den Boden vor ihren Füßen nicht mehr sehen, keine Fahrpläne lesen könnten oder gegen jeden Baum prallen würden und somit auf Hilfe wie eine Begleitperson angewiesen wären und auch ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen könnten. Mit Brille fahren diese Menschen jedoch Auto und gehen einer ganz normalen Arbeit nach.

Meinst du ernsthaft, solche Menschen sollten anderen Menschen gleichgestellt sein, die diese Verbesserung mit Brille nicht erreichen könnten? Meiner Meinung nach grenzt das schon an Zynismus.

Du hast auch immer noch nicht meine Frage beantwortet, was du dir von einer solchen Gleichstellung erhoffst. Menschen mit einer tatsächlichen Sehbehinderng müssen ihre Brillen genau so selbst bezahlen wie du auch und mit den üblichen Hilfsmitteln von sehbehinderten Menschen kannst du auch nichts anfangen, weil du sie gar nicht brauchst. Wozu also?

Den Vergleich mit den Hörgeschädigten kann ich im Übrigen nicht nachvollziehen, da ich nicht weiß, in wiefern mit einem Hörgerät eine 100% Hörleistung erzielt werden kann. Die Personen, die ich bislang kennengelernt habe, und die ein Hörgerät trugen, waren jedenfalls auch mit Hörgereit weit von einer „normalen“ Hörleistung entfernt.

Und was für ein Schei… prinzip soll das sein? Wenn ein
Hörgeschädigter ohne Hörgerät gemessen wird um den Hörverlust
festzustellen, warum kann das ein Sehgeschädigter nicht auch
fordern?

Da hast du recht. Sollte es tatsächlich Hörgeschädigte geben, die mit Hörgerät hören können wie Menschen ohne Hörschädigung, dann seh ich hier auch keine Veranlassung einen Behinderungsgrad festzulegen. Nur ist mir so ein Hörgeschädigter bislang noch nicht begegnet.

Gruß
Marion

2 Like

Hallo,

ich glaube es geht db180669 wirklich !nur!
ums prinzip.

Yup. Weshalb ich sehr anschaulich gerade erlebe, warum mir Leute, denen es „ums Prinzip geht“ irgendwie (und auch ganz konkret) Angst machen.

Gruß
Elke

3 Like

Hi,

ich antworte mal hier oben gleich mit auf das, was Du mir unten geantwortet hast.
Was soll denn die Zuerkennung eines GdB zusammen mit den damit verbundenen Leistungen bringen? Welchen Nachteil hat ein Brillenträger, der zu Verlust des Arbeitsplatzes führen könnte? Es müßte etwas sein, dass mit der Brille zu tun hat.
Die Vorstellung hinter dem ganzen Trara mit GdB, Gleichstellungsgesetz und so ist ja, Nachteile auszugleichen, die immer noch bestehen, wenn man schon Hilfsmittel benutzt und Medikamente bekommt.
Ein Behinderter hat Kündigungsschutz, damitz er nicht wegen seiner Krankheitstage (die er ja braucht, um seine Leistungsfähigkeit zu erhalten) gekündigt wird. Er ist eben häufiger krank als ein Nichtbehinderter. Er ist auch von Kündigung bedroht, weil er vielleicht langsamer arbeitet oder nicht alle Tätigkeiten ausführen kann - er muss aber trotzdem die Kriterien der Berufseignung erfülllen. Wenn ich als Lehrerin mit MS kognitive Störungen bekomme, und die nciht weggehen (Urteilsvermögen, Konzentration, Aufmerksamkeit), dann is Essig, Sense, Feierabend. Da hilft mir auch kein noch so hoher GdB.
Seine Arbeit behalten bedeutet Selbständigkeit, Selbstwertgefühl und ein großes Stück Unabhängigkeit - und auch ein Leben über Hartz IV.
Jemand mit einer Sehschwäche setzt seine Brille auf und gut ist. Wenn er gekündigt wird, weil er eine Brille trägt, zieht er sofort vor Gericht, das ist nämlich ein nicht zulässiger Kündigungdsgrund. Bei bestimmten Berufen braucht man 100% und mehr sehfähigkeit ohne Brille, um den Beruf ausüben zu können, Piloten haben das glaub ich. Also, falls eine Airline einen nehmen sollte, der die Voraussetzung hinsichtlich Sehen nicht erfüllt, dann flieg ich nciht mit, und wenns rauskommt, dass die so jemanden einstellen, hat das sehr unangenehme Folgen für die Airline. Das hat nichts mit Gleichberechtigung zu tun, sondern mit Flugsicherheit, und da ist es vollkommen egal, warum der Typ nicht sehen kann.
Nehmen wir jetzt mal an, ein Brillenträger (von Geburt an -2) bekommt jetzt die -2 ohne Brille anerkannt, GdB 30 (erst ab so viel gibt es ja Vergünstigungen) und der entsprechende Kündigungsschutz. Der ist daraufhin im Jahr 12 Wochen krank … Grippe, Hand geprellt beim Volleyball, wegen Brillendruckstellen auf der Nase, ermüdete Augen, was noch alles … DAS ist dann eine Benachteiligung der anderen Angestellten. Jeder andere würde gefeuert, wenn er so oft und teilweise wegen solcher Lappalien krank wäre.
Das Schei…prinzip ist genau das, was jeder hier im Thread schon erkannt hat, schon lange, und du hast es selbst oben beschrieben. Aber du merkst nicht, dass wir wissen, was du meinst, weil wir *unglücklicherweise* alle NICHT Deiner Meinung sind, und erst recht nicht tobend und schreiend in Unterstützung deiner noblen Sache.
Ich habe übrigens mit und ohne Gläser (also nicht korigierbar)eine Gesichtsfeldeinschränkung links, seh da nur noch 60-70% an einem durchschnittlichen Tag. Gäbe es keine Geräte, die das messen können, fiele es mir die meiste Zeit über nicht auf. Das Versorgungsamt weiss das, hat es auch bei der Zuerkennung des GdB berücksichtigt und festgestellt, dass es keine Erhöhung des Gesamt GdB rechtfertigt. Warum auch? Ich arbeite dadurch nicht schlechter, nicht langsamer, brauche keine besonderen Arbeitsbedingungen, gehe deswegen nicht regelmäßig zum Arzt, pflege es nicht, ich renne nicht in Hausecken, autos oder Passanten… Nur wenn meine MS sich meldet, tut sie das gewöhnlkich durch ein Aufflackern des geschädigten Sehrnerv links, dann wird es etwas schlechter. Dann geh ich zum Neuro, falls es mal ganz schlimm werden sollte, werde ich krankgeschrieben und bekomme Kortison. Das dauert dann 2 Wochen, und erschlägt einen wirklich. Damit ich diese Arztgänge machen kann, und das Kortison nehmen kann, um z.B. meine Sehfähigkeit zu erhalten, deswegen habe ich die Vergünstigungen des GdB 30.
Was mich aufregt, ist, dass ich wegen der MS nicht verbeamtet werde. Weil das für den Staat teuer ist. Kostet mich 500 Euro netto pro Monat. Wenn ich GdB 50 hätte, wäre ich als Schwerbehinderter besonders schutzbedürftig. Da greift das Gleichstelungsgesetz, und ich muss verbeamtet werden (sofern Berufstauglichkeit für die folgenden 5 Jahre absehbahr ist), weil ich ja sonst wegen einer Behinderung benahcteiligt bin. Das ist eine tatsächlich vorhandene Benachteiligung, gegen die ich außer durch Hilfe des Gesetzes nichts machen kann. Das einizige,. was mich von einem gesunden unterscheidet, ist die MS. Und die alleine kostet mich seit 4 Jahren 500 Euro pro Monat. Jetzt erklär DU MIR, wie das mit der Brille gleichzusetzen ist, außer vom Prinzip her. Und ich möchte auch einen Beweis dafür, dass die Brille etwas macht, was ich nicht selbst ausgleichen kann, sondern für das ich das Gesetz brauche.

Die Franzi
PS: nochmal zum Brillenträger … um diese von geburt an bestehende Sehschwäche festzustellen, müßten flächendeckend alle Babys untersucht werden … er Aufwand ist nicht zu leisten, abgesehen davon, wie willst du bei einem Säugling die Sehstärke messen?

2 Like

Hi,

ich fürchte mich auch.

*stofftierhintermirherschlepp*

*dazuhock*

Die Franzi

Hallo,

ich glaube es geht db180669 wirklich !nur!
ums prinzip.

Yup. Weshalb ich sehr anschaulich gerade erlebe, warum mir
Leute, denen es „ums Prinzip geht“ irgendwie (und auch ganz
konkret) Angst machen.

yep!
http://de.wikipedia.org/wiki/Muxm%C3%A4uschenstill

gruß
ann

2 Like

Hallo,

hättest Du das zitierte Gesetz (Es ist übrigens § 2 Abs. 1 SGB IX - Du solltest schon eine korrekte Quellenangabe machen) genau gelesen, hättest Du Dir Deine Frage eigentlich selber beantworten können.
Der Begriff „Behinderung“ im SGB IX bewertet nicht die Krankheit als solche, sondern die FOLGEN der Krankheit für den Betroffenen, insbesondere die Teilnahme am sozialen und gesellschaftlichen Leben sowie evtl. Einschränkungen im Arbeitsleben.

Und nun erklär mir mal, in welchem Bereich der normale Brillenträger mit durchschnittlicher Fehlsichtigkeit bei der „Teilhabe am Leben in der Gesellschaft“ so stark eingeschränkt ist, daß ein GdB von 30 + Gleichstellung oder gar ein GdB von mind. 50 gerechtfertigt wäre.

Stärkere Beeinträchtigungen werden übrigens sehr wohl bewertet, wie Du der VersMedV (S. 29ff) entnehmen kannst:
http://www.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/bgb…

&Tschüß

Wolfgang

Hallo,
hier wird eigentlich immer darauf abgezogen, dass man einen GdB von mindestens 30% anstrebt? Auch hab ich mich hinreissen lassen die Richtung zu gehen in die man ständig gefragt was: was es bringt, welchen Vorteil man davon hat u.s.w.

Ich versuche es nochmal mit dem Beispiel des Hörgeschädigten, auch wenn ich weiß und es schon so oft so lesen bekommen habe, dass ein Hörgeschädigter mit seinem Hilfsmittel keine 100% erreichen wird!

Also:
Person A ist Hörgeschädigt
Person B ist Sehgeschädigt

Beide, sagen wir einfach mal von Geburt an eine Fehlbildung des Hör- bzw Sehorganes. Und beide auf beiden Ohren bzw Augen.

Die Erste Frage wäre: Haben Person A und B durch den angeborenen Schaden einen Dauerhaft gesundheitlichen Schaden?

Frage 2: Führt diese Schädigung zu einer funktionalen Beeinträchtigung der Fähigkeiten und Aktivitäten der Betroffenen?

Frage 3: äußert sich die Schädigung in persönlichen, familiären und gesellschaftlichen Konsequenzen?

Alles im direkten vergleich zu einer Person die 100% sehen und hören kann!
Und bitte diese 3 Fragen unabhängig einer persönlichen Betroffenheit mit größt möglicher Objektivität versuchen zu beantworten.

Hallo,

Auch Hallo,

hier wird eigentlich immer darauf abgezogen, dass man einen
GdB von mindestens 30% anstrebt? Auch hab ich mich hinreissen
lassen die Richtung zu gehen in die man ständig gefragt was:
was es bringt, welchen Vorteil man davon hat u.s.w.

Anstreben kannst Du ja, was Du willst

Ich versuche es nochmal mit dem Beispiel des Hörgeschädigten,
auch wenn ich weiß und es schon so oft so lesen bekommen habe,
dass ein Hörgeschädigter mit seinem Hilfsmittel keine 100%
erreichen wird!

Das stimmt nicht, für bestimmte Fälle der Gehörlosigkeit gibt es sehr wohl einen GdB von 100 (s. VersMedV, S. 33ff). Du hast aber das System nicht begriffen. Ab einem GdB von 50 sind idR nicht die Grade entscheidend, sondern die speziellen Folgen, die dann durch die sog. „Merkzeichen“ ausgeglichen werden. Ein GdB von 100 kann für den Betroffenen sehr viel weniger „wert“ sein als ein GdB 50 + Merkzeichen „aG“

Also:
Person A ist Hörgeschädigt
Person B ist Sehgeschädigt

Beide, sagen wir einfach mal von Geburt an eine Fehlbildung
des Hör- bzw Sehorganes. Und beide auf beiden Ohren bzw Augen.

Die Erste Frage wäre: Haben Person A und B durch den
angeborenen Schaden einen Dauerhaft gesundheitlichen Schaden?

Unzweifelhaft ja

Frage 2: Führt diese Schädigung zu einer funktionalen
Beeinträchtigung der Fähigkeiten und Aktivitäten der
Betroffenen?

Ja, aber diese Beeinträchtigung kann durch ein Hilfsmittel wie z. B. Brille oder Hörgerät ganz oder teilweise kompensiert werden.

Frage 3: äußert sich die Schädigung in persönlichen,
familiären und gesellschaftlichen Konsequenzen?

Kommt auf den Einzelfall an. Eine Brille kann sehr oft die Einschränkung komplett kompensieren. Bei einem Hörgerät bleibt in vielen Fällen eine Beeinträchtigung des räumlichen Hörens bestehen.
Außerdem ist ein Hörgerät idR aufwendiger bzw. störender als eine Brille. Deshalb sind die Betroffenen unterschiedlich zu bewerten.

Alles im direkten vergleich zu einer Person die 100% sehen und
hören kann!
Und bitte diese 3 Fragen unabhängig einer persönlichen
Betroffenheit mit größt möglicher Objektivität versuchen zu
beantworten.

Das wäre schön, wenn es dafür ein objektives „Schnittmuster“ gäbe.
In der Praxis ist aber jeder Einzelfall anders und deswegen einzeln zu bewerten.

&Tschüß

Wolfgang

Hi,

dass man einen GdB von mindestens 30% anstrebt…

weil ein niedrigerer GdB keine gesetzlichen VErgünstigungen bringt, daher muss man ihn nicht diskutieren. Auch eine hinzukommende BEhinderung führt nicht automatisch zu einer Erhöhung des GdB - erhöht wird der GdB erst dann, wenn die GEsamtsituation sich verschlechtert hat. Also, nochmal, deswegen kann man GdB unter 30 ignorieren.

Die Erste Frage wäre: Haben Person A und B durch den angeborenen
Schaden einen Dauerhaft gesundheitlichen Schaden?

ja.

Frage 2: Führt diese Schädigung zu einer funktionalen
Beeinträchtigung der Fähigkeiten und Aktivitäten der Betroffenen?

Ja.

Frage 3: äußert sich die Schädigung in persönlichen, familiären und :gesellschaftlichen Konsequenzen?

Nein. Du hast die Auswirkungen auf das Arbeitsleben vergessen: auch da - nein.
Mit Brille ist alles ausgeglichen. Wer über jemandem mit Brille lacht, ist doof, und wer sich weiter mit leuten abgibt (oder hinter ihnen hertrauert), die über jemanden mit Brille lachen, ist selber schuld.
Persönlicher Schaden: Die Brille macht nichts an Dir kaputt. Familliärer / Gesellschaftlicher Schaden: man ist nicht von Aktivitätn ausgeschlossen, man wird nciht ausgelacht etc.
Wenn man trotz Brille sehr schlecht sieht oder ohne Brille hilfsbedürftig ist (Schwimmbad etc.) - siehe die Antwort hier oben im Teilthread.
Klar kann es unter Umständen sein, dass Du wegen Deiner Brille keinen Sex mit Deiner Traumfrau bekommst. Aber das passiert auch wegen verschiedenster anderer Sachen (die Liste erspar ich mir, du hattest ja um größtmögliche Objektivität gebeten). Möchtest du, dass wir da auch GdBs einführen? Mich würde dann auch interessieren, welche Ausgleichsmöglichkeiten Du gerne einführen würdest.
Mich würde auch interessieren, was du dir hinsichtlich Brille vorstellst: Nehmen wir an, ein Mensch bekommt einen GdB wegen, sagen wir, angeboren links und rechts -1,5 zugesprochen. Wieviel soll es sein an GdB und / oder welchen Ausgleich stellst du dir vor? Oder geht es Dir tatsächlich in solchem Maße nur ums Prinzip, dass es dir nur um die Ziffer geht?

Die Franzi

1 Like

Hallo,

ich gestehe, ich habe nicht ein Antwort durchgelesen.

Schwerbehinderte Menschen sind Personen mit einem GdB von wenigstens 50.

Ansonsten sei auf http://www.schleswig-holstein.de/LASD/DE/Download/01…

verwiesen.

Gruss

Andreas

Hi,

dass man einen GdB von mindestens 30% anstrebt…

weil ein niedrigerer GdB keine gesetzlichen VErgünstigungen
bringt, daher muss man ihn nicht diskutieren. Auch eine
hinzukommende BEhinderung führt nicht automatisch zu einer
Erhöhung des GdB - erhöht wird der GdB erst dann, wenn die
GEsamtsituation sich verschlechtert hat. Also, nochmal,
deswegen kann man GdB unter 30 ignorieren.

Die Erste Frage wäre: Haben Person A und B durch den angeborenen
Schaden einen Dauerhaft gesundheitlichen Schaden?

ja.

Frage 2: Führt diese Schädigung zu einer funktionalen
Beeinträchtigung der Fähigkeiten und Aktivitäten der Betroffenen?

Ja.

Frage 3: äußert sich die Schädigung in persönlichen, familiären und :gesellschaftlichen Konsequenzen?

Hmmm, wenn du oben die Frage 2 mit ja beantwortet hast, warum dann diese hier mit nein?
Wenn die Schadigung Auswirkungen auf Fähigkeiten und Aktivitäten hat, warum erwachsen daraus nicht die entsprechenden Konsequenzen?

Nein. Du hast die Auswirkungen auf das Arbeitsleben vergessen:
auch da - nein.
Mit Brille ist alles ausgeglichen. Wer über jemandem mit
Brille lacht, ist doof, und wer sich weiter mit leuten abgibt
(oder hinter ihnen hertrauert), die über jemanden mit Brille
lachen, ist selber schuld.
Persönlicher Schaden: Die Brille macht nichts an Dir kaputt.
Familliärer / Gesellschaftlicher Schaden: man ist nicht von
Aktivitätn ausgeschlossen, man wird nciht ausgelacht etc.
Wenn man trotz Brille sehr schlecht sieht oder ohne Brille
hilfsbedürftig ist (Schwimmbad etc.) - siehe die Antwort hier
oben im Teilthread.
Klar kann es unter Umständen sein, dass Du wegen Deiner Brille
keinen Sex mit Deiner Traumfrau bekommst. Aber das passiert
auch wegen verschiedenster anderer Sachen (die Liste erspar
ich mir, du hattest ja um größtmögliche Objektivität gebeten).
Möchtest du, dass wir da auch GdBs einführen? Mich würde dann
auch interessieren, welche Ausgleichsmöglichkeiten Du gerne
einführen würdest.
Mich würde auch interessieren, was du dir hinsichtlich Brille
vorstellst: Nehmen wir an, ein Mensch bekommt einen GdB wegen,
sagen wir, angeboren links und rechts -1,5 zugesprochen.
Wieviel soll es sein an GdB und / oder welchen Ausgleich
stellst du dir vor? Oder geht es Dir tatsächlich in solchem
Maße nur ums Prinzip, dass es dir nur um die Ziffer geht?

und wieder lassen wir einfach mal eine Einstufung in irgendwelche Prozente weg.

Wenn alle drei Fragen mit einem Ja beantwortet werden können, ist der Begriff der Behinderung erfüllt.
Sowohl für Person A als auch für Person B.
Und wir sprechen noch nicht über Hilfsmittel zum Ausgleich einer Schädigung, nur davon ob Grundsätzlich bis jetzt beide Personen (A+B) gleich zu sehen sind.

Die Franzi

Hallo,

ich gestehe, ich habe nicht ein Antwort durchgelesen.

Schwerbehinderte Menschen sind Personen mit einem GdB von
wenigstens 50.

Hallo,
es geht hier nicht um den Begriff der Schwerbehinderung sondern nur darum ob Brillenträger der Definition nach als Behindert anzusehen sind.

Ansonsten sei auf
http://www.schleswig-holstein.de/LASD/DE/Download/01…

verwiesen.

Gruss

Andreas