Hi,
ich antworte mal hier oben gleich mit auf das, was Du mir unten geantwortet hast.
Was soll denn die Zuerkennung eines GdB zusammen mit den damit verbundenen Leistungen bringen? Welchen Nachteil hat ein Brillenträger, der zu Verlust des Arbeitsplatzes führen könnte? Es müßte etwas sein, dass mit der Brille zu tun hat.
Die Vorstellung hinter dem ganzen Trara mit GdB, Gleichstellungsgesetz und so ist ja, Nachteile auszugleichen, die immer noch bestehen, wenn man schon Hilfsmittel benutzt und Medikamente bekommt.
Ein Behinderter hat Kündigungsschutz, damitz er nicht wegen seiner Krankheitstage (die er ja braucht, um seine Leistungsfähigkeit zu erhalten) gekündigt wird. Er ist eben häufiger krank als ein Nichtbehinderter. Er ist auch von Kündigung bedroht, weil er vielleicht langsamer arbeitet oder nicht alle Tätigkeiten ausführen kann - er muss aber trotzdem die Kriterien der Berufseignung erfülllen. Wenn ich als Lehrerin mit MS kognitive Störungen bekomme, und die nciht weggehen (Urteilsvermögen, Konzentration, Aufmerksamkeit), dann is Essig, Sense, Feierabend. Da hilft mir auch kein noch so hoher GdB.
Seine Arbeit behalten bedeutet Selbständigkeit, Selbstwertgefühl und ein großes Stück Unabhängigkeit - und auch ein Leben über Hartz IV.
Jemand mit einer Sehschwäche setzt seine Brille auf und gut ist. Wenn er gekündigt wird, weil er eine Brille trägt, zieht er sofort vor Gericht, das ist nämlich ein nicht zulässiger Kündigungdsgrund. Bei bestimmten Berufen braucht man 100% und mehr sehfähigkeit ohne Brille, um den Beruf ausüben zu können, Piloten haben das glaub ich. Also, falls eine Airline einen nehmen sollte, der die Voraussetzung hinsichtlich Sehen nicht erfüllt, dann flieg ich nciht mit, und wenns rauskommt, dass die so jemanden einstellen, hat das sehr unangenehme Folgen für die Airline. Das hat nichts mit Gleichberechtigung zu tun, sondern mit Flugsicherheit, und da ist es vollkommen egal, warum der Typ nicht sehen kann.
Nehmen wir jetzt mal an, ein Brillenträger (von Geburt an -2) bekommt jetzt die -2 ohne Brille anerkannt, GdB 30 (erst ab so viel gibt es ja Vergünstigungen) und der entsprechende Kündigungsschutz. Der ist daraufhin im Jahr 12 Wochen krank … Grippe, Hand geprellt beim Volleyball, wegen Brillendruckstellen auf der Nase, ermüdete Augen, was noch alles … DAS ist dann eine Benachteiligung der anderen Angestellten. Jeder andere würde gefeuert, wenn er so oft und teilweise wegen solcher Lappalien krank wäre.
Das Schei…prinzip ist genau das, was jeder hier im Thread schon erkannt hat, schon lange, und du hast es selbst oben beschrieben. Aber du merkst nicht, dass wir wissen, was du meinst, weil wir *unglücklicherweise* alle NICHT Deiner Meinung sind, und erst recht nicht tobend und schreiend in Unterstützung deiner noblen Sache.
Ich habe übrigens mit und ohne Gläser (also nicht korigierbar)eine Gesichtsfeldeinschränkung links, seh da nur noch 60-70% an einem durchschnittlichen Tag. Gäbe es keine Geräte, die das messen können, fiele es mir die meiste Zeit über nicht auf. Das Versorgungsamt weiss das, hat es auch bei der Zuerkennung des GdB berücksichtigt und festgestellt, dass es keine Erhöhung des Gesamt GdB rechtfertigt. Warum auch? Ich arbeite dadurch nicht schlechter, nicht langsamer, brauche keine besonderen Arbeitsbedingungen, gehe deswegen nicht regelmäßig zum Arzt, pflege es nicht, ich renne nicht in Hausecken, autos oder Passanten… Nur wenn meine MS sich meldet, tut sie das gewöhnlkich durch ein Aufflackern des geschädigten Sehrnerv links, dann wird es etwas schlechter. Dann geh ich zum Neuro, falls es mal ganz schlimm werden sollte, werde ich krankgeschrieben und bekomme Kortison. Das dauert dann 2 Wochen, und erschlägt einen wirklich. Damit ich diese Arztgänge machen kann, und das Kortison nehmen kann, um z.B. meine Sehfähigkeit zu erhalten, deswegen habe ich die Vergünstigungen des GdB 30.
Was mich aufregt, ist, dass ich wegen der MS nicht verbeamtet werde. Weil das für den Staat teuer ist. Kostet mich 500 Euro netto pro Monat. Wenn ich GdB 50 hätte, wäre ich als Schwerbehinderter besonders schutzbedürftig. Da greift das Gleichstelungsgesetz, und ich muss verbeamtet werden (sofern Berufstauglichkeit für die folgenden 5 Jahre absehbahr ist), weil ich ja sonst wegen einer Behinderung benahcteiligt bin. Das ist eine tatsächlich vorhandene Benachteiligung, gegen die ich außer durch Hilfe des Gesetzes nichts machen kann. Das einizige,. was mich von einem gesunden unterscheidet, ist die MS. Und die alleine kostet mich seit 4 Jahren 500 Euro pro Monat. Jetzt erklär DU MIR, wie das mit der Brille gleichzusetzen ist, außer vom Prinzip her. Und ich möchte auch einen Beweis dafür, dass die Brille etwas macht, was ich nicht selbst ausgleichen kann, sondern für das ich das Gesetz brauche.
Die Franzi
PS: nochmal zum Brillenträger … um diese von geburt an bestehende Sehschwäche festzustellen, müßten flächendeckend alle Babys untersucht werden … er Aufwand ist nicht zu leisten, abgesehen davon, wie willst du bei einem Säugling die Sehstärke messen?