Was denkt jeder spontan zur Schulpflicht?

Wie es mit der Erntezeit in der NSZeit aussah, weiß ich nicht, das damals geltende und bis heute nicht durch ein anderes Gesetz ersetzte Gesetz lautet so.
„Im Deutschen Reich besteht allgemeine Schulpflicht. Sie sichert die Erziehung und Unterweisung der deutschen Jugend im Geiste des Nationalsozialismus. Ihr sind alle Kinder und Jugendlichen deutscher Staatsangehörigkeit unterworfen. … Kinder und Jugendliche, welche die Pflicht zum Besuch der Volks- oder Berufsschule nicht erfüllen werden der Schule zwangsweise zugeführt. Hierbei kann die Hilfe der Polizei in Anspruch genommen werden.“
Reichschulpflichtgesetz vom 6. Juli 1938, Artikel 1 und 12 http://www.verfassungen.de/de/de33-45/schulpflicht38…

Du drückst dich immer noch um das entscheidende Argument herum. Deine Behauptung, jedes Kind würde allein gelassen besser lernen, als in der Schule, ist bestenfalls hahnebüchener Unsinn. Wie Wolfgang ja schon sehr einleuchtend darlegte, kommen Kinder nach 6 Jahren selbstständigen Lernens zu sehr unterschiedlichen Leistungsständen, die sich bestimmt nicht von selber egalisieren. Deine Argumentation beruht die ganze Zeit nur auf dem Beispiel einiger hochengagierter Eltern, die mit ihren Kindern dann auch gute Ergebnisse erzielen. Im Übrigen hast du auch kein Konzept vorgestellt, wie du mit Eltern umgehen möchtest, die ihren Kindern irgendeinen Unsinn von 7-Tage-Welt-Erschaffen erzählen.

Nach welchen Kriterien werden die bestimmt?

Die Schulpflicht ist eine deutsche „Spezialität“. In anderen
Ländern gibt es eine Bildungs- oder Unterrichtspflicht, keinen
Schulgebäudeanwesenheitszwang.
Dieser Schulgebäudeanwesenheitszwang wurde 1938 von den
Nationalsozialisten eingeführt, mit dem Hinweis, den
Schulbesuch notfalls mit Polizeigewalt durchzusetzen. Dieses
Gesetz – und die Praxis – gelten unglaublicherweise noch bis
heute.

Kannst du bitte angeben, wo das überall - Bildung ist Ländersache - so zu finden ist?

In dem von dir unten (in der Antwort auf mein Posting) angegebenen Link liest man zu diesem Gesetz aus dem Jahr 1938 den kommentierenden Zusatz:
„[…] spätestens aufgehoben durch die Landesgesetzgebung, nachdem das Gesetz gemäß Artikel 123 Abs. 1 in Verbindung mit den Art. 30, 124, 125 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1) als Landesrecht fortgeltend war, sofern es nicht bereits während der Zeit vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes durch die Landesgesetzgebung aufgehoben wurde
(z. B. in Baden-Württemberg aufgehoben durch § 118 des Gesetzes zur Vereinheitlichung der Ordnung des Schulwesens vom 5. Mai 1964 (GBl. S. 235), in der DDR aufgehoben durch § 8 des Gesetzes über die Schulpflicht vom 15. Dezember 1950 (GBl. S. 1203), in Nordrhein-Westfalen aufgehoben durch § 26 des Gesetzes über die Schulpflicht vom 14. Juni 1966 (GVBl. S. 365, …)“

H.

Guten Abend

Was ist denn das

[…] und bis heute nicht durch ein anderes
Gesetz ersetzte Gesetz lautet so.

[…]

Reichschulpflichtgesetz vom 6. Juli 1938, Artikel 1 und 12
http://www.verfassungen.de/de/de33-45/schulpflicht38…

wieder für hanebüchener Unsinn von dir?
Du behauptest also, dass das Reichschulpflichtgesetz heute noch gilt. Hier zeigt sich, wes Geistes Kind du bist, und mit welchen Mitteln du versuchst, dein Anliegen berechtigt erscheinen zu lassen.

In dem von dir selbst angegeben Link wirst du aber bereits (zum Glück) sofort widerlegt.
Jedes Bundesland hat seine eigenen Schulpflichtgesetze

Im bayerischen BayEUG findet sich z. B. zwar auch der Artikel Art. 118 zum Thema Schulzwang, die Formulierung ist aber um Welten anders. Von der Gesetzgebung der NS-Zeit sind wir zum Glück weit entfernt.

Wenn deine einzige Argumentationsgrundlage Gesetze aus dem Nationalsozialismus, die angeblich immer noch gelten sowie sog. Einzelfälle bei Schülern (für die es im Übrigen auch eine Lösung in verschiedenen alternativen Schulformen gibt) sind, dann lass es lieber!

Gruß
Wawi

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Was für Kriterien? Ein Kind kann doch genauso gut wie ein Erwachsener sagen, dass es unter der Schule leidet? Was braucht es da für Kriterien? Wie bestimmen denn die Untersuchungen, dass jedes dritte bis fünfte Kind Schulangst hat, was nun als Schulangst zählt? Morgendliche Bauchschmerzen?

Natürlich sind Kinder nach sechs Jahren nicht alle auf dem selben Stand (trotzdem werden sie dann alle vom Staat für schulfähig erklärt). Jedes Kind hat ein unterschiedliches Entwicklungstempo, von Egalisierung kann keine Rede sein und fände ich auch nicht wünschenswert.
Wie würde ich mit fundamentalistischen Eltern umgehen? Kinder bekommen alle Menschenrechte, Selbstbestimmungsrecht, alles. Wenn sie dann zur Schule wollen, ihre Eltern sie aber nicht hinschicken wollen, dürfen sie trotzdem. Wer überwacht das? Kinder könnten zum Beispiel einer Stammschule zugeordnet werden, die sie zwar nicht besuchen (müssen), die aber sogenannte Lernbegleiter hätte, an die sich das Kind im Falle von speziellen Fragen und eben auch in dem Falle wenden könnte, wenn das Kind mit den Vorstellungen der Eltern nicht einverstanden ist. Im Zweifelsfall entscheidet das Kind. Sechsjährige Kinder sind sicherlich noch nicht so abgelöst von ihren Eltern, dass sie sagen könnten, eure Schöpfungstheorien etc. möchte ich jetzt aber nicht mehr hören, aber ein paar Jahre später sind Kinder ihren Eltern gegenüber durchaus zu Widerspruch bereit (nicht erst in der Pubertät), und die bekommen ja auch mit, was im Rest der Welt vorgeht. Wären sie tatsächlich total abgeschottet, würde das der Lernbegleiter, der das Kind zum Beispiel einmal im Monat besucht, merken.
Aber mal ganz im Ernst: Es wird immer die Frage gestellt, wie kann man Kinder vor ihren Eltern schützen? Wenn ein Kind misshandelt wird, dann bekommt die Schule das auch nicht mit. Vor wirklich unmöglichen Eltern bietet die Schule auch keinen Schutz.
Und ich finde es weniger schlimm, wenn man einem Kind die Schöpfungstheorie auftischt (die Schule lehrt auch viele falsche Sachen, vieles ist ja einfach ein paar Jahre später wieder überholt, weil die Wissenschaft schon weiter ist), als wenn man es schlägt. Diese Angst vor den religiösen Fanatikern. Ich finde misshandelnde Eltern viel schlimmer, und den Kindern hilft es auch nichts, wenn sie in die Schule gehen.

Faktisch ist es ja nicht aufgehoben. Vor der Zeit des Nationalsozialismus war Hausunterricht erlaubt. Diese Erlaubnis wurde nach Ende der NS-Zeit nicht wieder eingeführt, sondern das NS-Verbot wurde einfach stillschweigend übernommen. Auch die Praxis, Kinder mit Hilfe der Polizei der Schule zuzuführen, wird heute immer noch angewendet.

Habe ich eben schon drauf geantwortet. Ich wäre auch gegen die Schulpflicht, wenn Albert Schweitzer oder Mutter Teresa sie eingeführt hätten. Das hat mit der NS-Zeit überhaupt nichts zu tun. Aber ich finde die heutig herrschende Vorgehensweise gegen Eltern und Kinder, die nicht in die Schule wollen, einer Demokratie nicht angemessen. Die Vorgehensweise erinnert an eine Diktatur.
Kinder, die Schulangst haben, sind bei weitem keine Einzelfälle.

Hier ist ein Artikel, wie unsere Schulgesetzgebung in der ausländischen Presse wahrgenommen wird:
http://www.welt.de/politik/article1752575/Britische-…

Hi,

was soll man dazu noch sagen. Erstaunlich, was du einem etwa 10jährigen Kind zutraust! Wenn es gegen den Willen der Eltern zur Schule gehen will, dann soll sich das Kind durchsetzen können?! Wo von träumst du nachts?

[Lernbegleiter] an die sich das Kind im Falle von speziellen Fragen und eben :auch in dem Falle wenden könnte, wenn das Kind mit den Vorstellungen der Eltern :nicht einverstanden ist

Ahh ja. Ich stell mir grad vor, wie sich ein 8-jähriger an seinen „Lernbegleiter“ wendet, weil er mit der Einstellung seiner Eltern nicht einverstanden ist.
Wann ist die zum letzten Mal ein echter 8-jähriger begegnet? In dem Alter kann man doch schon froh sein, wenn er das Turnzeug am richtigen Tag dabei hat :wink:

Wären sie tatsächlich total abgeschottet, würde das der Lernbegleiter, der das :Kind zum Beispiel einmal im Monat besucht, merken.

Jetzt mal Butter bei die Fische. Was wäre denn in so einem Fall?

Etwas befremdliche Grüße von
vast

Also geht jedes Kind, das aus irgendwelchen Gründen nicht mehr will, nicht mehr zur Schule. Dabei spielt auch keine Rolle, ob sich die Gründe abstellen lassen, ob das Ganze unter Umständen im Kind begründet liegt, ob das Kind danach irgend etwas lernt, usw… Kontrolliert werden kann das Ganze natürlich auch nicht, so dass man schlußendlich dazu kommt, das nur noch zur Schule geht, wer Lust hat. So wäre ich, vor allen Dingen während meiner Pubertät, so gut wie nie da gewesen. Deine ganze Theorie geht immer davon aus, dass jeder, der nicht zur Schule geht, auf diese Art besser lernt. Meiner Ansicht nach ist das so bestenfalls naiv. Ohne irgendeine Art von Zwang, z. B. verpflichtende Prüfungen für jeden, wird es immer einen großen Anteil von Kindern geben, die einfach so gut wie nichts lernen.

Natürlich sind Kinder nach sechs Jahren nicht alle auf dem
selben Stand (trotzdem werden sie dann alle vom Staat für
schulfähig erklärt). Jedes Kind hat ein unterschiedliches
Entwicklungstempo, von Egalisierung kann keine Rede sein und
fände ich auch nicht wünschenswert.
Wie würde ich mit fundamentalistischen Eltern umgehen? Kinder
bekommen alle Menschenrechte, Selbstbestimmungsrecht, alles.

Eltern-Kind-Dialog bei Kinderselbstbestimmungsrecht: Ich will aber noch nicht ins Bett!!! Du gehst aber! Dann hol ich jetzt die Polizei. Ihr verletzt mein Selbstbestimmungsrecht.
Es gibt Gründe aus denen wir in dieser Gesellschaft der Meinung sind, das Eltern für ihre Kinder verantwortlich sind. Einer davon ist, dass Kindern sowohl Einsicht als auch Überblick als auch Weitsicht fehlen, um Entscheidungen mit großer Tragweite treffen zu können.

Wenn sie dann zur Schule wollen, ihre Eltern sie aber nicht
hinschicken wollen, dürfen sie trotzdem. Wer überwacht das?
Kinder könnten zum Beispiel einer Stammschule zugeordnet
werden, die sie zwar nicht besuchen (müssen), die aber
sogenannte Lernbegleiter hätte, an die sich das Kind im Falle
von speziellen Fragen und eben auch in dem Falle wenden
könnte, wenn das Kind mit den Vorstellungen der Eltern nicht
einverstanden ist. Im Zweifelsfall entscheidet das Kind.

Hast du Kinder? Wenn ich verhindern wollte, dass sich meine Kinder an diesen Lernbegleiter wenden, wär das für mich kein Problem.

Sechsjährige Kinder sind sicherlich noch nicht so abgelöst von
ihren Eltern, dass sie sagen könnten, eure Schöpfungstheorien
etc. möchte ich jetzt aber nicht mehr hören, aber ein paar
Jahre später sind Kinder ihren Eltern gegenüber durchaus zu
Widerspruch bereit (nicht erst in der Pubertät), und die
bekommen ja auch mit, was im Rest der Welt vorgeht. Wären sie
tatsächlich total abgeschottet, würde das der Lernbegleiter,
der das Kind zum Beispiel einmal im Monat besucht, merken.

Und dann? Im Übrigen verstehst du von permanenter Indoktrination nicht so viel, oder? Da ist nach 10 Jahren nicht viel Widerspruchsgeist übrig.

Aber mal ganz im Ernst: Es wird immer die Frage gestellt, wie
kann man Kinder vor ihren Eltern schützen? Wenn ein Kind
misshandelt wird, dann bekommt die Schule das auch nicht mit.
Vor wirklich unmöglichen Eltern bietet die Schule auch keinen
Schutz.
Und ich finde es weniger schlimm, wenn man einem Kind die
Schöpfungstheorie auftischt (die Schule lehrt auch viele
falsche Sachen, vieles ist ja einfach ein paar Jahre später
wieder überholt, weil die Wissenschaft schon weiter ist), als
wenn man es schlägt.

Also ich bin fast 20 Jahre aus der Schule. Erzählst du mir mal bitte, was von dem, was ich da gelernt habe, heute überholt ist? In meiner Welt ist Mißhandlung Mißhandlung, egal ob körperlich oder geistig.
Zudem ist das Ziel doch wohl, dass Kinder Wissen erlangen. Dir scheint das eher egal zu sein. Wenn die Kinder etwas gelernt haben, ist es egal ob es stimmt.

Diese Angst vor den religiösen
Fanatikern. Ich finde misshandelnde Eltern viel schlimmer, und
den Kindern hilft es auch nichts, wenn sie in die Schule
gehen.

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Faktisch ist es ja nicht aufgehoben. Vor der Zeit des
Nationalsozialismus war Hausunterricht erlaubt. Diese
Erlaubnis wurde nach Ende der NS-Zeit nicht wieder eingeführt,
sondern das NS-Verbot wurde einfach stillschweigend
übernommen.

Stillschweigend übernommen? Wie das denn?
Gesetze werden von den Parlamenten beschlossen, und zwar nicht stillschweigend, sondern nach drei Lesungen und den entsprechenden Debatten.

Auch die Praxis, Kinder mit Hilfe der Polizei der
Schule zuzuführen, wird heute immer noch angewendet.

Wenn es von diesen Gesetzen, die in der Zeit der Bundesrepublik beschlossen wurden, so vorgesehen ist, dann ist das, solange sie gelten, in Ordnung. Die Wege zu einer Änderung unserer Gesetze sind vorgegeben. Ich vermute, dass ziemlich das gleiche Meinungsbild herauskommt wie hier, wenn du das Problem in eine Partei bringst.

Mir scheint eher, dass wegen der hohen Zahl von Schulschwänzern und wegen der Betonung des Wertes der Schulabschlüsse die Tendenz zu größerer Rigorosität in der Frage der Durchsetzung der Schulpflicht geht.

H.

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z. B. verpflichtende Prüfungen für jeden

Die gibt es ja bei der Bildungspflicht (jedenfalls bei meiner Vorstellung von Bildungspflicht).

z. B. verpflichtende Prüfungen für jeden

Die gibt es ja bei der Bildungspflicht (jedenfalls bei meiner
Vorstellung von Bildungspflicht).

Wer gibt dann den Lehrplan vor? Der böse böse Staat?

Und eine Antwort bist du noch schuldig?
Wie wird eine Verletzung (inhaltlich oder zeitlich) der Bildungspflicht geahndet?

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Die gibt es ja bei der Bildungspflicht (jedenfalls bei meiner
Vorstellung von Bildungspflicht).

Wie oft? Mit welchen Konsequenzen bei Durchfallen?

Und ich finde es weniger schlimm, wenn man einem Kind die
Schöpfungstheorie auftischt (die Schule lehrt auch viele
falsche Sachen, vieles ist ja einfach ein paar Jahre später
wieder überholt, weil die Wissenschaft schon weiter ist),

  1. nenne doch einmal ein paar Beispiele bitte, was „ein paar Jahre“ später wieder überholt ist. Am Besten etwas aus deiner Schulzeit.

  2. Erkläre doch bitte, wie dieses „Problem“ außerhalb einer Schulpflicht gelöst werden kann. Was wäre da z. B. beim Homeschooling anders?

(3. Schöpfungstheorie als solches im Rahmen des Religionsunterrichts ist nicht schlimm, nur wenn man sie als alleinige Wahrheit darstellt.)

  1. Theoretisch ist eine bestehende Schulpflicht auch dazu geeignet, Kinder besser vor gewalttätigen oder vernachlässigenden Eltern zu schützen. Dass dieser Mechanismus nur unzureichend funktioniert hat sich allerdings immer wieder gezeigt. Unter anderem deswegen, weil die Elternrechte hier stärker wirken, als es dem Schutz des Kindes gut tut.

Gruß

Wie oft?

Eigentlich fände ich es optimal, wenn sie alle Klassenarbeiten mitschreiben würden. Es ist ja nicht so, dass ich es toll fände, wenn die Kinder gar nicht mitkriegen würden, was ihre Altersgenossen machen. Außerdem würde ich noch davon ausgehen, dass die meisten Kinder nur bis zum Ende der Grundschule zu Hause unterrichtet werden können, und dass sie früher oder später auch an einer öffentlichen Schule klarkommen können müssen.

Mit welchen Konsequenzen bei Durchfallen?

Zuerst hatte ich gedacht, dass sie dann eben zur Schule müssen (um zu verhindern, dass Kinder gar nicht unterrichtet werden). Da müsste es aber vielleicht auch Ausnahmen geben dürfen. Schließlich gibt es ja z. B. auf Waldoerfschulen Kinder, die im dritten Schuljahr noch nicht lesen können, die müssen ja auch nicht die Schule wechseln. Und andere Kinder dürfen auch mal sitzenbleiben.

So einfach ist es wohl nicht, darüber müsste man noch mal nachdenken.

Aber letzten Endes liefe es darauf hinaus, dass die Kinder bei Nichterfolg an die öffentliche Schule müssten. -

Schließlich gehe ich davon aus, dass der Lehrplan bei brauchbarem Einzelunterricht mit erheblich weniger Aufwand und oft auch viel schneller abgearbeitet werden kann. Von daher würde ich bei normal begabten Kindern davon ausgehen, dass sie keinen guten Hausunterricht (zumindestens in Hinblick auf den Lehrplan) bekommen, wenn sie die Prüfungen nicht schaffen.

Dann also doch lernen nach Lehrplan, kein freies Lernen, also eigentlich Schule nur ohne Mitschüler. Und dafür der ganze Aufwand???

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