Also, auf die Frage, ob dieses Gesetz von 1938 noch gilt, habe ich ganz viele Artikel gefunden, die alle davon ausgehen, dass das Gesetz seitdem ziemlich unverändert weiter besteht.
Wenn ich Schulpflicht 1938 bei google eingebe, kommen mehr Einträge, als ich hier zitieren könnte. Zitate:
Die deutsche Schulpflicht geht in ihren Grundzügen auf ein Gesetz aus dem Jahre 1938 zurück – Hitler erlaubte erstmals, die Schulpflicht polizeilich zu erzwingen, Das Gesetz hat seitdem keine wesentliche Änderung erfahren, usw usw , ich kopier mal ein paar in diese Antwort:
Diese Schulpflicht gilt seit der Weimarer Republik. Im Jahr 1938 erlaubte ein Gesetz erstmals, sie polizeilich zu erzwingen.
http://content.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/23942…
In Deutschland besteht Schulanwesenheitspflicht. Das Gesetz stammt in seinen Grundzügen aus dem Jahr 1938:
…
Homeschooling: Pro und Contra Homeschooling - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/schule/schule/unterricht/paedago…
Deutschland gehört zu den wenigen Ländern, in denen Hausunterricht verboten ist und eine strikte Schulanwesenheitspflicht gilt. Die geht auf das Reichsschulpflichtgesetz von 1938 zurück.
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/jung/heimunt…
Hitler führte das Verbot des Hausunterrichts 1938 aus leicht durchschaubaren Gründen ein.
http://www.tagesspiegel.de/wissen/freie-sicht-heimun…
Dann bin ich noch auf die Seite vom Katholischen Familienbund gestoßen:
Die zitieren die Länderverfassungen verschiedener europäischer Länder bzgl. der Schulpflicht. (Kein Land hat eine Schulpflicht, aber das wissen wir ja schon). Bei Deutschland zitieren sie genau dieses Gesetz aus dem Jahr 1938. Es scheint kein anderes zu geben:
http://www.familienbund-bayern.de/media/426e50f0380a…
Die Schulgesetze sind natürlich Länderrecht, aber Bundesrecht bricht Länderrecht, und wie es aussieht, hat das Reichsschulpflichtgesetz von 1938 keine wesentliche Änderung auf Bundesebene erfahren, und durch die Ländergesetze scheint es auch nicht aufgehoben (falls Ländergesetze das überhaupt können), weil es ja noch weiter unverändert praktiziert wird. Es gilt immer noch Schulzwang, es werden immer noch Kinder mit der Polizei in die Schule gefahren, es werden immer noch Eltern kriminalisiert, genau wie 1938 vorgesehen.
Auf Bundesebene gibt es das Schulwesen betreffend meines Wissens nur Artikel 7 GG:
7(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.
Aber daraus lässt sich jedenfalls kein Schulzwang ableiten. Dass das Schulwesen unter der Aufsicht des Staates steht, bedeutet ja nicht, dass dann auch ein Besuchszwang besteht.
Dann gibt es noch Artikel 6 GG:
6(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Der liest sich ein wenig wie die Schulverfassungen der anderen Länder, also so, als könnten die Eltern entscheiden, wie das Kind erzogen wird, wird aber in der deutschen Rechtssprechung nicht so ausgelegt, dass die Eltern sich in ihrer Erziehung gegen den Besuch einer Schule entscheiden könnten.
Und dann gibt es noch die Menschenrechte
26 (3) Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.
Aber die werden auch nicht angewendet. Die Eltern haben hier nicht das Recht, die Art der Bildung zu wählen, sie haben nur das Recht, die Art der Schule zu wählen, offenbar wird davon ausgegangen, dass Bildung nur in der Schule zu haben ist, und auch nur in Schulgebäuden, Fernschulen sind ja zum Beispiel zur Erfüllung der Schulpflicht auch verboten.
Also, zusammenfassend sieht es für mich so aus, als würde dieses Gesetz von 1938 ziemlich unverändert weiter bestehen, es gab auf Bundesebene kein anderslautendes Gesetz des Reichsschulpflichtgesetzes, und möge über die Ländergesetze zwar gesagt sein, sie hätten es aufgehoben (wenn Ländergesetze „Bundesgesetze“ aufheben können), so haben sie es zumindest nicht inhaltlich und nicht in der Praktizierung aufgehoben.
Und jetzt erläutert mir, wo und warum ich Unrecht habe.