Hallo,
Du erwähnst in Deiner Antwort an Edith die Lautsprecher und meinst, um die ginge es nicht nicht. Doch, genau um die geht es. Da hat sich nicht jemand „vom Amt“ das notwendige gewünscht, sondern sich ein Komplettpaket in einer gehobenen Preisklasse zusammengestellt.
(OT: Gehobene Preisklasse für 737,40 Euro?
Kannst du mir mal deine Connection verraten, wo du so billige
PCs herbekommst?)
ich hab doch nun x-mal auf diverse PCs verlinkt. Da muß man dann auch mal draufklicken.
Ich finde, es geht weniger um das, was die Frau beantragt hat,
denn das ist eine einzelne Frau, was ist an der für uns so
interessant?
Ich weiß nicht, warum es für Dich interessant ist, aber ich finde bemerkenswert, mit welcher Selbstverständlichkeit sich jemand, der von der Gesellschaft lebt, so einen Wunschzettel zusammenstellt, anstatt sich mit einfacheren Geräten zu begnügen, die der überwiegende Teil der Bevölkerung benutzt.
Noch bemerkenswerter finde ich allerdings, daß dieses Verhalten so vehement von einigen noch gutgeheißen und gerechtfertigt wird. Immer, wenn über den Mißbrauch von Sozialleistungen diskutiert wird, kommt das Argument, man greife sich Einzelfälle heraus. Natürlich sind das Einzelfälle, aber wieviele Einzelfälle machen aus der Sache ein generelles Problem? 10, 100, 1000, 10000?
Tatsache ist, daß diese Frau sich ein Paket zusammengestellt hat, das zu mehr reicht, als für das notwendige. Tatsache ist auch, daß sie nicht nur mit der Ablehnung einverstanden war, sondern auch noch dagegen klagen wollte und dafür Prozeßkostenhilfe beantragt hat.
Natürlich ist es jedermans Recht, gegen behördliche Entscheidungen vorzugehen und dafür - wenn es denn an Geld mangelt - auch Prozeßkostenhilfe zu beantragen.
Was ich kritisiere ist das damit dokumentierte Anspruchsdenken. Ein PC für 300 Euro war nicht genug. Die daraus resultierende Ablehnung führte dann auch nicht zu einer veränderten Erkenntnis und am Ende bemüht man mit dem Widerspruch gegen die Ablehnung auch noch ein Landesgericht.
Wahrscheinlich wäre es am Ende sogar billiger gewesen, der Frau einen Blankogutschein für Mediamarkt zu geben, als die Posse bis zum Ende durchzuziehen.
Ich sehe in der Veranstaltung aber ein generelles Problem. Die Verhältnisse sind völlig verdreht. Wer derartige Forderungen stellt und sie gerichtlich durchsetzen will, hat das Prinzip der Solidargemeinschaft nicht verstanden. 740 Euro dort zu fordern, wo die Hälfte genügt hätte, ist einfach frech. Nichts gegen den Versuch, aber dann anschließend den Gerichtsweg - und das wieder auf Kosten der Gesellschaft - beschreiten zu wollen, ist wirklich beeindruckend.
Vor dem Hintergrund begreife ich den Diskussionsverlauf nicht. Ich möchte mal bezweifeln, daß die Verteidiger am Monatsende die Kohle säckeweise nach Hause schleppen und sich leisten können, ihre Elektronikausstattung immer auf dem state of the art zu halten. Wenn ich damit nicht ganz falsch liege, sollten sich die Betreffenden mal überlegen, wieviel ihres Bruttoeinkommens bei wirklich Bedürftigen landet und wieviel bei denjenigen, die beim Aussnehmen des Staates erfolgreicher waren als die Dame, über deren diesbezüglichen Versuch wir hier diskutieren.
Rubrik, in denen Dinge kostenlos an Selbstabholer abgegeben werden, gibt es in jeder Tageszeitung und in jedem Käseblättchen.
Die lese ich allerdings zugegebenermaßen nicht so häufig, aber
meiner Meinung nach stehen da wirklich selten funktionierende
Komplett-PCs drin, und wenn, dann müsste man auch ein Auto
oder wenigstens ein Fahrrad mit Fahrradanhänger haben, um das
Teil abzuholen.
Zu dieser Argumentation fällt mir nichts mehr ein. Ich werde meinen demnächst abzuwrackenden Alt-PC lieber auf dem Recyclinghof entsorgen, bevor ich einen Bedürftigen mit solchen Problemen belaste.
Ein Komplett-PC ist leicht für 50 Euro bei Ebay zu bekommen.
Ja vielleicht, aber nicht, wenn man keinen PC hat.
Ach stimmt. Das wurde mir ja auch schon erklärt: Arbeitslose kennen keine anderen Menschen, erst recht nicht solche, die einen internetfähigen PC haben. Außerdem haben sie nicht das Geld, um an einem öffentlichen Internet-Terminal nach den Superschnäppchen zu suchen. Für den Betrieb des PC (Telephon, Strom, Papier, Tinte usw.) reicht es dann aber schon. Naja…
Das Gericht hat doch nicht über die Höhe der Leistung entschieden, sondern über Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozeßkostenhilfe durch das Sozialgericht Detmold, die wiederum zur Klage gegen die Ablehnung der begehrten Leistung durch die zuständige Behörde beantragt wurde.
Ja eben. Das Gericht hat nicht darüber entschieden, ob der
beantragte PC mit 737,40 Euro zu teuer ist für eine
Alg2-Empfängerin, sondern dass ein PC grundsätzlich unnötig
ist, jedenfalls für eine(n) Alg2-Empfänger(in).
Ich habe das Urteil doch verlinkt. Was spricht dagegen, das auch mal zu lesen?
Gruß
C.