Hi!
Es geht um die Familienplanung! Sollte ich ein Kind planen,
werde ich mich nicht auf einen neuen Job bewerben. Wieso
jammert alles über die Fruchtbarkeit der Frauen, damit über
deren Unplanbarkeit, damit über den unmöglichen Einsatz von
frichtbaren Frauen auf leitende Posten? Weil es immer „vom
Himmel“ fällt? Weil wir seit Jahrhunderten dem Umstand
Schwangerschaft so hilflos ausgeliefert sind? Ich werde mir
nicht vorwerfen lassen das meine Gebärmutter mir ein verufl.
Ziel unmöglich macht. Ich rede lieber offen darüber als mir
das sagen zu lassen.Allerdings sollten solche Fragen auch Männer die
Erziehungsurlaub nehmen möchten beantworten (gestellt
bekommen). Denn solche Fragen tauchen ja nur bei Frauen auf.
Auszug aus „Bewerbungsrecht / Arbeitsrecht“, herausgegeben von Hans Gottlob Rühle, Direktor des Arbeitsgerichts Marburg:
- Schwangerschaft
Die Frage nach der Schwangerschaft ist generell unzulässig. Sie stellt eine verbotene Diskriminierung der Frau dar.
Die Frage nach der Schwangerschaft könnte höchstens dann noch zulässig sein, wenn die betroffene Frau Arbeiten verrichten soll, die von einer Schwangeren nicht ausgeführt werden dürfen oder können. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein gesetzliches Beschäftigungsverbot für Schwangere besteht oder Gefahr für Leib oder Leben für Mutter und Kind. Hier könnte aber auch schon eine Hinweispflicht der Schwangeren bestehen, ohne daß der Arbeitgeber gefragt hat.
Unzulässig sind in jedem Falle Fragen nach der letzten Regel, nach der Einnahme empfängnisverhütender Mittel etc.
- Heiratswunsch/Kinderwunsch
Unzulässig sind insbesondere Fragen an Frauen nach der Absicht zu heiraten oder nach dem Kinderwunsch. Da mittlerweile Männer auch in den Erziehungsurlaub gehen können und gehen, dürfen solche Fragen auch nicht gegenüber Männern gestellt werden. Das ist Privatsache und geht den Arbeitgeber nichts an. Außerdem verstößt eine Benachteiligung wegen Kinderwunsch und Erziehungsurlaub gegen die geltenden Gesetze.
Ich halte es weiterhin für bedenklich, daß du Fragen nach „Schwangerschaft“, „Kinderwunsch“ und „Familienplanung“ zu einer zulässigen wirtschaftlichen Kalkulationsgröße des Arbeitgebers herabstufst.
Und was deine Frage nach Reaktion und Vorschlägen angeht:
Sich wehren! Ganz einfach sich wehren! Diese Ar***geigen, die solche Fragen stellen, gehören ganz gewaltig auf den Pott gesetzt! Indem man den Prüfer z.B. befragt, wie es mit der Prostata bei den Geschäftsführern aussieht - als möglichen Ausfallgrund bei Männern… Ob er den Unterschied zwischen Motivation und Motivierung kennt - wegen der Haltung der Geschäftsführung gegenüber den Mitarbeitern (allein diese Frage hat mir in manchen Gesprächen tiefe Erkenntnis darüber gebracht, wie unfähig Personalleiter sein können)…
Grüße
Heinrich