Ja schon, aber wer bei uns Geld hat der bekommt in der Regel
bei uns auch Recht.
Und da gibt es genügend Beispiele!
Ja, nee, ist klar.
C.
Ja schon, aber wer bei uns Geld hat der bekommt in der Regel
bei uns auch Recht.
Und da gibt es genügend Beispiele!
Ja, nee, ist klar.
C.
Ja schon, aber wer bei uns Geld hat der bekommt in der Regel
bei uns auch Recht.
Und da gibt es genügend Beispiele!
gib mir mal ein solches Beispiel
Hi,
gib mir mal ein solches Beispiel
Weil Du es bist bekommst Du zwei Beispiele.
Ackermann, Esser
nicki
wenn die These richtig wäre, müsste man dann nicht alle
deutschen Banken verstaatlichen?
Wenn das die Lösung ist, so frage ich mich wieso die Privaten
Banken zumeist mit einem blauen Auge davon kommen, aber für
die Landesbanken Fusionen und andere Rettungpläne notwendig
sind.
wo habe ich geschrieben, dass das die Lösung wäre?
„Aber, es darf keine deutsche Bank kaputtgehen, ansonsten würde
ein Schneeballeffekt entstehen, der alle Banken in den Abgrund
reisst.“ Dieser Kommentar kam nicht von mir, sondern von unserem Finanzminister Steinbrück.
Dass meine hypothetische Schlussfolgerung nicht so ganz danebenliegt, kann man vielleicht aus diesem Kommentar der Tagesschau ersehen:
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/kommentarboersen…
"Wie viel Steuergeld wirft man der IKB noch hinterher?
Denn die Politiker müssen sich in der Tat überlegen, wie vielen angeschlagenen Banken einschließlich der Landesbanken SachsenLB und WestLB sie eigentlich noch gutes Geld hinterherwerfen wollen: Milliarden der Steuerzahler, von denen man weiß, dass sie verloren sind.
Ist die IKB zu groß, um sie abschmieren zu lassen? Heißt das, dass jede mittelgroße Bank vom Staat gerettet wird? Und was ist dann erst mit Großbanken in der Krise, deren Topmanager Millionen kassieren?
Diese Widersprüche muss die Politik lösen und vor allem das eigene Versagen eingestehen. Die Bankenaufsicht hat versagt und die politischen Kontrolleure ebenfalls - Ahnungslosigkeit und Kompetenzdefizit allüberall."
Gruß
karin
Wenn ihr euch, anstatt Gegenargumente zu liefern, lieber an meiner finanzpolitischen Inkompetenz (die ich im Vorfeld eingeräumt hatte) hochziehen möchtet. Kein Problem. Es ist immer wieder nett - zerlegt zu werden - wenn man sich äussert
Hallo,
Denn die Politiker müssen sich in der Tat überlegen, wie
vielen angeschlagenen Banken einschließlich der Landesbanken
SachsenLB und WestLB sie eigentlich noch gutes Geld
hinterherwerfen wollen:
da spricht die pure Ahnungslosigkeit, wobei der Autor sich aber elegant in die Reihe seiner Kollegen einreiht. Auch hier kann man die Frage stellen, über welche Kompetenz die Journalisten eigentlich verfügen, die sich ständig zu Wirtschaftsthemen verbreiten.
Die Zauberworte lauten „Anstaltslast“ und „Gewährträgerhaftung“. Um es ganz kurz und grob zu erklären: Bis vor ungefähr drei Jahren hafteten die Eigentümer der Landesbanken noch für alle Verbindlichkeiten. 2005 wurden Anstaltslast und Gewährträgerhaftung zwar abgeschafft, aber das gilt nur für neue Verbindlichkeiten. Da sowohl die SachsenLB als auch die WestLB kurz vor dem Stichtag so richtig zulangten, haften besagte Bundesländer noch für rd. 15 bzw. 50 Mrd. Euro Verbindlichkeiten.
Wenn man sich nun ziert, noch ein paar Milliarden in die Hand zu nehmen, kann es durchaus passieren, daß auf einmal Gläubiger auf der Matte stehen, die weitaus größere Beträge verlangen.
Wenn ihr euch, anstatt Gegenargumente zu liefern, lieber an
meiner finanzpolitischen Inkompetenz (die ich im Vorfeld
eingeräumt hatte) hochziehen möchtet. Kein Problem. Es ist
immer wieder nett - zerlegt zu werden - wenn man sich äussert
Siehe vorhergehende Artikelbenachrichtigung.
Gruß
Christian
gib mir mal ein solches Beispiel
Weil Du es bist bekommst Du zwei Beispiele.
Ackermann, Esser
So vergeßlich?
/t/mannesmann-prozess-wird-eingestellt/3817931/9
Gruß
C.
Hallo Christian,
Mit anderen Worten: natürlich liegt ein
Tatverdacht vor, was zu den Durchsuchungen geführt hat, aber
das heißt noch lange nicht, daß sich dieser (vollumfänglich)
bestätigt.
Nach neuesten berichten wurde der Haftbefehl gegen Zumwinkel aufgehoben, weil er bereits während der Vernehmung einen guten Teil der geschuldeten Steuern zurückbezahlt hat. Soviel zum Thema Anfangsverdacht.
Ich bin jetzt auf jeden Fall seeehr gespannt, welche Namen noch genannt werden und wie im Einzelfall das Ganze dann endet. Ich befürchte allerdings auch, dass ich da nicht sehr optimistisch bin.
Ralph
Hi,
gib mir mal ein solches Beispiel
Weil Du es bist bekommst Du zwei Beispiele.
Ackermann, Esser
Was haben die verbrochen? Ich möchte jetzt nicht wissen, was die in Deinen Augen moralisch verwerfliches getan haben, sondern welche Straftat sei begangen haben.
gruß
Raoul
Ja Michael,
Deine Einwende veranlassen dazu, einen Moment lang Inne zu halten.
Aber:
Stalking ist bekanntlich Strafbar. gegen Stalker aber mit dem
Strafrecht etwas zu unternehmen, ist nicht so ganz trivial.
Strafbewehrte Steuerhinterziehung sowie Stalking sind Handlungen die vorliegen, wenn die Handlungen einen Tatbestand des Strafgesetzbuches eindeutig erfüllen.
(Zur Frage der Verletzung des Grundsatzes Unschuldsvermutung:smile:
So wurde die Presse auf die Causa Zumwinkel durch eine
Information aus der Ermittlungsbehörde aufmerksam gemacht.
Das lässt sich der Ermittlungsbehörde rechtlich nicht vorwerfen, soweit m.E. auf Unschuldsvermutung leider kein Rechtsanspruch besteht.
Lies das Bundesnachrichtendienstgesetz (Zuständigkeit des BND?)
§1 Satz 2:
„Der Bundesnachrichtendienst sammelt zur Gewinnung von
Erkenntnissen über das Ausland, die von außen- und
sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik
Deutschland sind, die erforderlichen Informationen und wertet
sie aus.“
Ich habe gewisse Zweifel, ob die Steuererklärung des Herrn
Zumwinkel von aussen- und sicherheitspolitischer Bedeutung
ist.
Zweifel muss man für sich allein austragen. Solange sind sie nicht maßgeblich.
(Zur Existenzgefährdung Unschuldiger und abhängig Beschäftigter:smile:
Und wenn erst mal die Steuerfahndung die ganzen geschäftsunterlagen
beschlagnahmt hat und alle Computer mitnimmt, Und den
Geschäftsführer gleich mit, danbn ist ein Unternehmen ganz
schnell am Ende, selbst wenn sich herausstellen sollte, dass
kein Strafrechtlich relevater Vorgang vorliegt.Aber hier scheint die umkehrung des Rechtsstattsprinzips zu
greifen: Lieber 10 Unschuldige vorläufig in die mangel nehmen,
als 1 Schuldigen laufen zu lassen.
Unschuldige dürften u.U. Schadensersatzanspruch gg. die Handlungsverantwortlichen haben.
Und die Öffentlichkeit klatscht Beifall…
Sachlich daneben.
Steuerhinterziehung scheint jetzt wohl auch zu den grossen
Staatsverbrechen unserer Zeit zu gehören.
Auch daneben. Bist es nicht gerade Du, die an der Schraube dreht?
Da wird das komplette legale und nicht ganz so legale
Instrumentarium ausgeschöpft…
Huch, was weíßt Du noch? Klingt höchst verschwörerisch.
Dass man mit einer Vereinfachung des Steuerrechtes
zum einen Steuerhinterziehung vermeiden kann, zum anderen auch
einen Haufen Steuerschlupflöcher stopfen könnte, ist eine
andere Baustelle
Steuervereinfachung?! Wenn ich ´Vereinfachung´ lese, richten sich mir die Haare auf.
Ganz ehrlich.
Gruß
guvo
Guten morgen,
§1 Satz 2:
„Der Bundesnachrichtendienst sammelt zur Gewinnung von
Erkenntnissen über das Ausland, die von außen- und
sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik
Deutschland sind, die erforderlichen Informationen und wertet
sie aus.“
Ich habe gewisse Zweifel, ob die Steuererklärung des Herrn
Zumwinkel von aussen- und sicherheitspolitischer Bedeutung
ist.
wie ich bereits erwähnte: der BND hat mit der Sache nicht viel zu tun gehabt.
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/470/15…
_Sollen wir jemand abweisen, der Unterlagen über mögliche Gesetzesverstöße hat?“ fragt ein hochrangiger Geheimdienstmann. Der BND habe weder in Liechtenstein ermittelt, noch andere Aktivitäten entwickelt. Bote eben nur.
Der Unbekannte soll Material über Zumwinkels Steuersparmodell bei einem Vaduzer Geldinstitut mitgebracht haben. Die Oberfinanzdirektion Rheinland setzte dann im August eine Sondergruppe von Prüfern ein, die sich um den Fall kümmerte._
Gruß
Christian
so wie sich die Staatsanwaltschaft hier aus den Fenster
gelehnt hat glaubst Du doch nicht wirklich nur an Verdacht
hallo nick,
glauben ist nichts, was einem hier weiterbringt. ich glaube, daß ein kilo kalbsknochen eine gute brühe geben kann.
wenn es bewiesen ist, dann urteil und gut ist es. fdp-vorsitzneder kann herr zumwinkel immer noch werden.
was war eigentlich aus dem stasikiller geworden, den sie damals verhaftet hatten? der sollte unzählige menschen gekillt haben.
auch ist es mir unangenehm, daß ausgerechnet politiker vom abschaum der menschheit in diesem zusammenhang rden.
erstmal abwarten.
strubbel
a:open_mouth:)
hallo christian,
können eigentlich beweise (datenträger), welche aus einer straftat stammen (erpressungsfall), innerhalb der strafprozessordnung so einfach verwendet werden?
strubbel
§)
Hallo, Christian
Die Zauberworte lauten „Anstaltslast“ und
„Gewährträgerhaftung“. Um es ganz kurz und grob zu erklären:
Bis vor ungefähr drei Jahren hafteten die Eigentümer der
Landesbanken noch für alle Verbindlichkeiten. 2005 wurden
Anstaltslast und Gewährträgerhaftung zwar abgeschafft, aber
das gilt nur für neue Verbindlichkeiten. Da sowohl die
SachsenLB als auch die WestLB kurz vor dem Stichtag so richtig
zulangten, haften besagte Bundesländer noch für rd. 15 bzw. 50
Mrd. Euro Verbindlichkeiten.
Wenn man sich nun ziert, noch ein paar Milliarden in die Hand
zu nehmen, kann es durchaus passieren, daß auf einmal
Gläubiger auf der Matte stehen, die weitaus größere Beträge
verlangen.
vielen Dank für deine Erklärungen!
Was ich überhaupt nicht verstehe, ist, warum Gläubiger "auf einmal" weitaus größere Beträge verlangen?
Die Suche nach „Anstaltslast“ und „Gewährträgerhaftung“, hat mich auf diese Seite geführt:
http://lexikon.meyers.de/meyers/Spezial:Zeitartikel/…
Ich verstehe das jetzt so, dass man früher nach einem Weg gesucht hat, um Wirtschaftsförderung zu betreiben, ohne den/die Landeshaushalt/e mit neuen Schulden zu belasten:
"Der Zuschlag der Sparkassen hätte also allein den Zweck, eine enorme Geschäftsausweitung zu erlauben, ohne daß auch mir eine Mark neues Eigenkapital aufgebracht werden müßte. Aus der Sicht der Rathäuser wäre diese Lösung das Ei des Kolumbus."
Die Vorgabe:
„Diese Vorschriften zwingen dazu, die gesamten Ausleihungen in einem bestimmten Verhältnis zu den haftenden Eigenmitteln zu halten. Die Kreditinstitute sollen sich nicht übernehmen. Nach dem berühmten Risikogrundsatz I dürfen Kredite nur bis zum Achtzehnfachen des haftenden Eigenkapitals gegeben werden. Diese Grenze ist unbequem. Sie holt ehrgeizige Sparkassenchefs mitunter brutal auf den Boden der Tatsachen zurück.“
konnte damit unterlaufen werden.
Kredite waren damit nicht mehr kapitalgedeckt, sondern wurden durch Haftungserklärungen der Kommunen ersetzt.
Ist das jetzt richtig?
Gruß
karin
Guten Abend…
wie ich bereits erwähnte: der BND hat mit der Sache nicht viel
zu tun gehabt.http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/470/15…
Sollen wir jemand abweisen, der Unterlagen über
mögliche Gesetzesverstöße hat?“ fragt ein hochrangiger
Geheimdienstmann. Der BND habe weder in Liechtenstein
ermittelt, noch andere Aktivitäten entwickelt. Bote eben nur.
Was soll man nun glauben…
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/print/po…
Die Wahrheit wird wohl nie zweifelsfrei zu ermitteln sein.
Gruß
Mike
Hallo,
können eigentlich beweise (datenträger), welche aus einer
straftat stammen (erpressungsfall), innerhalb der
strafprozessordnung so einfach verwendet werden?
ja, das geht. Die Frage, ob ein Beweis als solcher gewürdigt werden kann, obliegt allein dem Gericht. Vorschriften wie in den USA, daß unrechtmäßig beschaffte Beweise vor Gericht nicht verwertet werden dürfen, gibt es bei uns nicht.
Gruß
Christian
Hallo Karin,
Wenn man sich nun ziert, noch ein paar Milliarden in die Hand
zu nehmen, kann es durchaus passieren, daß auf einmal
Gläubiger auf der Matte stehen, die weitaus größere Beträge
verlangen.vielen Dank für deine Erklärungen!
Was ich überhaupt nicht verstehe, ist, warum Gläubiger
"auf einmal" weitaus größere Beträge
verlangen?
da habe ich mich vielleicht mißverständlich ausgedrückt. Die Gläubiger können natürlich nur verlangen, was ihnen auch geschuldet wird. Ich wollte mit meinem Satz ausdrücken, daß die Angelegenheit mit einer Pleite der jeweiligen Bank nicht erledigt ist, weil die Bundesländer noch für viel größere Beträge haften als im Augenblick an Hilfeleistung erforderlich ist.
Man muß also abwägen, ob man nun weiter Geld zuschießt oder die Läden vor die Wand fahren läßt, dabei aber riskiert, von Gläubigern in viel höherem Maße in Anspruch genommen zu werden.
Kredite waren damit nicht mehr kapitalgedeckt, sondern wurden
durch Haftungserklärungen der Kommunen ersetzt.Ist das jetzt richtig?
Jein. Das sind zwei verschiedene Vorgänge. Sparkassen und Landesbanken sind bzw. waren Anstalten öffentlichen Rechts. Ohne auf die rechtlichen Details eingehen zu wollen, haftet der Gewährträger für die Verbindlichkeiten „seiner“ Anstalten. Das betrifft nicht nur Kreditinstitute, sondern bspw. auch staatliche Rundfunkanstalten, Krankenhäuser und Stadtenwässerungsgesellschaften.
Der von Dir gefundene Spezialität hat damit nicht direkt etwas zu tun, sondern stellt eine Ausnahme für die Regulierung von Sparkassen dar. Man wollte schlichtweg den Kreditvergabespielraum der Sparkassen erweitern. Ob daraus etwas geworden ist, weiß ich ehrlich gesagt nicht.
Gruß
Christian
Hallo, Christian
(…) Ich wollte mit meinem Satz ausdrücken, daß
die Angelegenheit mit einer Pleite der jeweiligen Bank nicht
erledigt ist, weil die Bundesländer noch für viel größere
Beträge haften als im Augenblick an Hilfeleistung erforderlich
ist.
hat das jetzt mit der ursprünglich mangelnden Kapitaldeckung zu tun?
Man muß also abwägen, ob man nun weiter Geld zuschießt oder
die Läden vor die Wand fahren läßt, dabei aber riskiert, von
Gläubigern in viel höherem Maße in Anspruch genommen zu
werden.(*)
(*) Dieser Sachverhalt ist mir immer noch nicht klar.
Kredite waren damit nicht mehr kapitalgedeckt, sondern wurden
durch Haftungserklärungen der Kommunen ersetzt.
Ist das jetzt richtig?
Jein. Das sind zwei verschiedene Vorgänge. Sparkassen und
Landesbanken sind bzw. waren Anstalten öffentlichen Rechts.
Ohne auf die rechtlichen Details eingehen zu wollen, haftet
der Gewährträger für die Verbindlichkeiten „seiner“ Anstalten.
Das betrifft nicht nur Kreditinstitute, sondern bspw. auch
staatliche Rundfunkanstalten, Krankenhäuser und
Stadtenwässerungsgesellschaften.
Der von Dir gefundene Spezialität hat damit nicht direkt etwas
zu tun, sondern stellt eine Ausnahme für die Regulierung von
Sparkassen dar. Man wollte schlichtweg den
Kreditvergabespielraum der Sparkassen erweitern. Ob daraus
etwas geworden ist, weiß ich ehrlich gesagt nicht.
Dein „Jein“ ist für mich insoweit problematisch, dass ich nicht nachvollziehen kann, was jetzt zutrifft und was nicht zutrifft.
Übrigens: Wenn ich Teile des ursprünglichen Textes ausblende, dann deshalb, weil ich nicht annehme, dass dieser Text, bei der neuen Fragestellung relevant sein könnte. Das bedeutet nicht, dass ich diesen Text für unwichtig halte.
Kurz, ich freue mich sehr darüber, dass/ wenn du mir dein Wissen zur Verfügung stellst!
Gruß
karin
dabei aber riskiert, von
Gläubigern in viel höherem Maße in Anspruch genommen zu
werden.(*)(*) Dieser Sachverhalt ist mir immer noch nicht klar.
He, Karin,
was Christian meint ist:
Bleibt die Bank liquide, kommen Gläubiger einzeln, was kein ernsthaftes Problem darstellt, da gleichzeitig weiter Anleger auftreten.
Zeichnet sich aber der Crash ab, kommen alle auf einmal, wollen ihre Einlagen zurückhaben und beschleunigen so den Zusammenbruch.
Gruß
Eckard
Hallo nochmal,
(…) Ich wollte mit meinem Satz ausdrücken, daß
die Angelegenheit mit einer Pleite der jeweiligen Bank nicht
erledigt ist, weil die Bundesländer noch für viel größere
Beträge haften als im Augenblick an Hilfeleistung erforderlich
ist.hat das jetzt mit der ursprünglich mangelnden Kapitaldeckung
zu tun?
nein.
Man muß also abwägen, ob man nun weiter Geld zuschießt oder
die Läden vor die Wand fahren läßt, dabei aber riskiert, von
Gläubigern in viel höherem Maße in Anspruch genommen zu
werden.(*)(*) Dieser Sachverhalt ist mir immer noch nicht klar.
Sachsen und NRW haften aus alten Zeiten (2002 und früher) noch für Verbindlichkeiten ihrer Landesbanken (gilt letztlich für alle Bundesländer bzw. Landesbanken). Diese Verbindlichkeiten belaufen sich auf rd. 15 bzw. 50 Mrd. Euro. Ließe man den Dingen nun ihren Lauf mit Moratorium, Pleite, Abwicklung usw. könnte es passieren, daß die Gläubiger besagter Verbindlichkeiten aus der „Konkursmasse“ der Banken ihr Geld nicht zurückerhielten und sich anschließend an das entsprechende Bundesland wendetet.
Mit anderen Worten: wenn man jetzt nicht mit ein paar Milliarden aushilft, kann das dazu führen, daß man nach bzw. während einer denkbaren Pleite viel größere Beträge im Feuer hat.
Um eine Analogie zu verwenden: Wenn man für einen Kredit von 100.000 bürgt, kann es hilfreich sein, dem Kreditnehmer mal 50 Euro zuzustecken, damit der die nächste Kreditrate bezahlen kann.
Der von Dir gefundene Spezialität hat damit nicht direkt etwas
zu tun, sondern stellt eine Ausnahme für die Regulierung von
Sparkassen dar. Man wollte schlichtweg den
Kreditvergabespielraum der Sparkassen erweitern. Ob daraus
etwas geworden ist, weiß ich ehrlich gesagt nicht.Dein „Jein“ ist für mich insoweit problematisch, dass ich
nicht nachvollziehen kann, was jetzt zutrifft und was nicht
zutrifft.
Der von Dir evrlinkte Artikel hat mit Anstaltslast, Gewährträgerhaftung und der aktuellen Situation nur sehr wenig zu tun. Mal abgesehen davon, daß ich gar nicht weiß, ob die Sache wie eingebracht umgesetzt wurde, ist das bald 30 Jahre her und den dort erwähnten Grundsatz I gibt es seit einigen Jahren nicht mehr.
Um es ganz kurz zu formulieren: Banken durften bis zum 18-fachen ihre Kapitals Kredite vergeben, genossenschaftliche Banken durch „virtuelles“ Eigenkapital das 27-fache und bei den Sparkassen versuchte man damals eine ähnliche Regelung durchzusetzen.
Wie gesagt: was daraus geworden ist, weiß ich nicht.
Gruß
Christian
Hi,
Was haben die verbrochen? Ich möchte jetzt nicht wissen, was
die in Deinen Augen moralisch verwerfliches getan haben,
sondern welche Straftat sei begangen haben.
Es geht darum, dass man mit Geld unheimliche Vorteile vor Gericht hat.
Die Vergangenheit hat es gezeigt, die Gegenwart zeigt es und in Zukunft ändert sich daran auch nichts.
Aber wie ich schon mal sagte, Du lernst es auch noch.
nicki