Hallo, Christian
Die Zauberworte lauten „Anstaltslast“ und
„Gewährträgerhaftung“. Um es ganz kurz und grob zu erklären:
Bis vor ungefähr drei Jahren hafteten die Eigentümer der
Landesbanken noch für alle Verbindlichkeiten. 2005 wurden
Anstaltslast und Gewährträgerhaftung zwar abgeschafft, aber
das gilt nur für neue Verbindlichkeiten. Da sowohl die
SachsenLB als auch die WestLB kurz vor dem Stichtag so richtig
zulangten, haften besagte Bundesländer noch für rd. 15 bzw. 50
Mrd. Euro Verbindlichkeiten.
Wenn man sich nun ziert, noch ein paar Milliarden in die Hand
zu nehmen, kann es durchaus passieren, daß auf einmal
Gläubiger auf der Matte stehen, die weitaus größere Beträge
verlangen.
vielen Dank für deine Erklärungen!
Was ich überhaupt nicht verstehe, ist, warum Gläubiger "auf einmal" weitaus größere Beträge verlangen?
Die Suche nach „Anstaltslast“ und „Gewährträgerhaftung“, hat mich auf diese Seite geführt:
http://lexikon.meyers.de/meyers/Spezial:Zeitartikel/…
Ich verstehe das jetzt so, dass man früher nach einem Weg gesucht hat, um Wirtschaftsförderung zu betreiben, ohne den/die Landeshaushalt/e mit neuen Schulden zu belasten:
"Der Zuschlag der Sparkassen hätte also allein den Zweck, eine enorme Geschäftsausweitung zu erlauben, ohne daß auch mir eine Mark neues Eigenkapital aufgebracht werden müßte. Aus der Sicht der Rathäuser wäre diese Lösung das Ei des Kolumbus."
Die Vorgabe:
„Diese Vorschriften zwingen dazu, die gesamten Ausleihungen in einem bestimmten Verhältnis zu den haftenden Eigenmitteln zu halten. Die Kreditinstitute sollen sich nicht übernehmen. Nach dem berühmten Risikogrundsatz I dürfen Kredite nur bis zum Achtzehnfachen des haftenden Eigenkapitals gegeben werden. Diese Grenze ist unbequem. Sie holt ehrgeizige Sparkassenchefs mitunter brutal auf den Boden der Tatsachen zurück.“
konnte damit unterlaufen werden.
Kredite waren damit nicht mehr kapitalgedeckt, sondern wurden durch Haftungserklärungen der Kommunen ersetzt.
Ist das jetzt richtig?
Gruß
karin