Zunehmende Aggressivität von Polizisten

Hallo,

vielen Dank für Deine Beiträge. Tatsächlich, es handelt sich um ein Problem. Es ist aber wohl keine systematische Willkür der Polizei. Hoffe ich, wie man so sagt.

Es ist jedenfalls gut, dass die Presse die Willkür, die passiert, ans Licht bringt. Das hält den Druck auf die Innere Personalführung bei der Polizei aufrecht.

Im Dienst der Sache. Damit die Polizeipräsidenten nicht vergessen, was deren Aufgabe ist. Mögliche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten aufzugreifen, vor allem aber die Rechte der Bürger so gut wie möglich zu schützen.

Gruß _ mki _

Du bist also ein Gegner der offen getragenen Dienstnummer,
weil sie zuviele Beschwerden nach sich ziehen könnte?

Ich kann mich nicht entsinnen, meine Meinung zu dem Thema geäußert zu haben.

Welche Vorfälle? Und falls Du Anzeigen gegen Polizisten
meinst: diese werden ja nun nicht von den unmittelbaren
Kollegen bearbeitet, sondern von separaten
Organisationseinheiten innerhalb der jeweiligen
Polizeibehörde.

Du bist sicher?

Ja, bin ich. Ich schrieb „separat“ und nicht „spezialisiert“.

IMHO ist was faul … nicht nur im Staate Dänemark. Und die
Strukturen erschweren es, Licht ins Dunkel zu bringen.

Das hört sich für mich auch wieder nach so einem Gefühl an und nicht nach beleg- bzw. belastbaren Fakten.

Gruß
C.

Ach was, wirklich? Wenn die es dann auch tun würden.

Fakt ist, dass es in einigen Bundesländern hierzu Regelungen (tls. gesetzlich, tls. durch Anweisung des Innenministeriums) gibt, in anderen nicht.

Gruß
vdmaster

Welche Vorfälle? Und falls Du Anzeigen gegen Polizisten
meinst: diese werden ja nun nicht von den unmittelbaren
Kollegen bearbeitet, sondern von separaten
Organisationseinheiten innerhalb der jeweiligen
Polizeibehörde.

Du bist sicher?

Ja, bin ich. Ich schrieb „separat“ und nicht „spezialisiert“.

Hm, wohl nicht immer.

vdmaster

Ach was, wirklich? Wenn die es dann auch tun würden.

Du meinst also, weil Morde gelegentlich nicht vorkommen, sind sie auch nicht verboten?

Mal abgesehen davon, daß der ganze Artikel schon tendenziös geschrieben ist und sich damit als Quelle nicht empfiehlt.

Du bist sicher?

Ja, bin ich. Ich schrieb „separat“ und nicht „spezialisiert“.

Hm, wohl nicht immer.

Und auch hier: ein Einzelfall, über den auch noch die taz, DAS vertrauenswürdige Medium für eine neutrale Berichterstattung über die Staatsgewalten, berichtet, ist für Dich ein Argument, daß die Ermittlungen über Beamte von den unmittelbaren Kollegen der betroffenen Beamten durchgeführt werden? Dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund, daß es die Staatsanwaltschaft war, die die Stelle mit den Ermittlungen betraut hat.

Solche Einzelfälle sind mir auch bekannt und das waren ausnahmslos Fälle, in denen die Sachlage so klar war, daß es gar keine langen Ermittlungen mehr gab, sondern vielmehr die Sichtung der Protokolle reichte (was dann die taz vermutlich zu dem Kommentar verleitet hätte, daß die Ermittlungen von Kollegen der gleichen Dienststelle durchgeführt wurden), um zu erkennen, daß es sich um eine völlig sinnfreie Anzeige ohne Hand und Fuß handelte.

Dienststelle ist - nebenbei bemerkt - nicht gleichzusetzen mit unmittelbaren Kollegen. Dienststellen in Behörden und in der öffentlichen Verwaltung sind in etwa mit Betrieben bei Unternehmen gleichzusetzen und können dementsprechend problemlos einige hundert Beamte/Mitarbeiter haben.

Du bist doch sonst für saubere Recherche. Warum nicht bei diesem Thema?

Hallo,

der Artikel ist nicht tendenziös, sondern basiert offenkundig auf einem konkreten Vorkommnis. Hierbei unterstelle ich ihm natürlich Wahrheitsgehalt.

vdmaster

der Artikel ist nicht tendenziös, sondern basiert offenkundig
auf einem konkreten Vorkommnis.

Tendenziös ist schon der einleitende Text:
Nur: Offenbar kennt so mancher Ordnungshüter bei der Polizei Dortmund die entsprechenden Vorgaben nicht. Bis hinauf zu höheren Dienstgraden. Ein Fallbeispiel aus der Innenstadt.

Finde den Fehler. Hinweis: zur Erleichterung der Suche habe ich zwei Stellen hervorgehoben.

Und auch hier: ein Einzelfall, über den auch noch die taz, DAS
vertrauenswürdige Medium für eine neutrale Berichterstattung
über die Staatsgewalten, berichtet, ist für Dich ein Argument,
daß die Ermittlungen über Beamte von den unmittelbaren
Kollegen der betroffenen Beamten durchgeführt werden? Dies
nicht zuletzt vor dem Hintergrund, daß es die
Staatsanwaltschaft war, die die Stelle mit den Ermittlungen
betraut hat.

Dann eben die SZ selbst:
http://www.sueddeutsche.de/bayern/amtsgericht-rosenh…
Zitat: „Die Verteidiger rügten vor allem, dass die Ermittlungen von derselben Dienststelle, nämlich der Kriminalpolizeinspektion Rosenheim geführt wurden, gegen die sich die Strafanzeigen richteten.„Die Behörde ermittelte also quasi gegen sich selbst“, sagte der Münchner Anwalt Hartmut Wächtler. Ein Antrag des früheren Anwalts der Familie, die Ermittlungen der Fachdienststelle für Beamtendelikte beim Polizeipräsidium München zu übertragen, sei von der Staatsanwaltschaft abgelehnt worden.“

Ja, ist ein Argument. http://www.sueddeutsche.de/bayern/rosenheim-polizist…
Und es geht ja: http://www.sueddeutsche.de/bayern/uebergriffe-der-po…
Rechtl. Konsequenz: http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.nach-koer…

Du bist doch sonst für saubere Recherche. Warum nicht bei
diesem Thema?

Ich habe durchaus sauber recherchiert. Wie Du aber selbst weisst gibt es nur wenig aussagekräftige Berichte und keine Statistiken. Deswegen gibt es ja wenig Licht im Dunkel.

vdmaster

…das ist im übrigen eines meiner Videobeispiele

C-Punkt, da gehst Du aber sehr, sehr weit mit Deiner Definition von „tendenziös“.

vdmaster

C-Punkt, da gehst Du aber sehr, sehr weit mit Deiner
Definition von „tendenziös“.

Warum schreibt man nicht, daß man über einen Einzelfall berichtet, anstatt zu behaupten, daß „so mancher“ Polizist nicht Bescheid weiß? Weil man genau das bezwecken will, was man bei Dir erreicht hat: nämlich daß der Eindruck entsteht, daß es sich nicht um einen Einzelfall handelt.

Zitat: "Die Verteidiger rügten vor allem, dass die
Ermittlungen von derselben Dienststelle, nämlich der
Kriminalpolizeinspektion Rosenheim geführt wurden,

Wie viele Beamte hat denn wohl die Kiriminalinspektion Rosenheim?

Wächtler. Ein Antrag des früheren Anwalts der Familie, die
Ermittlungen der Fachdienststelle für Beamtendelikte beim
Polizeipräsidium München zu übertragen, sei von der
Staatsanwaltschaft abgelehnt worden."

Und siehe da: es gibt dort eine spezialisierte Stelle. Wurde vorher irgendwie von Dir abgestritten.

Dir ist evtl. entgangen, dass die Recherche zwar auf einem Einzelfall basiert, aber hierin mehrere (auch „höhere“) Stellen involviert waren, die die Ansicht teilten, dass keine Ausweispflicht vorläge. Da zeigt sich doch wohl, dass „manche“ angemessen war.

Aber wir sind hier bereits länger OT.

vdmaster

Hallo,

ich habe nicht abgestritten, dass es spezialisierte Stellen gäbe, sondern dass es nicht in allen Ländern entsprechende Sondereinheiten gibt. Noch besser wäre eine einzige Ermittlungsstelle für D. Aber dann käme wieder das Länderkompetenzgeheule der Innenministerien.

Gruß
vdmaster

Hallo,

Hallo,

Sorry!

Akzeptiert. War offenbar ein Mißverständnis.

Danke!

Zur Kennzeichnungspflicht: Es besteht ja das Vermummungsverbot
für Demonstranten.

Ja, was sie nicht davon abhält, sich nicht daran zu halten…

Ebenso sind sie gehalten, sich ausweisen zu
können.

Ja, gilt für Demonstranten u. Polizeibeamte.

Frag mal einen uniformierten Polizisten (bei einer
x-beliebigen Ansprache seinerseits) nach seinem Dienstausweis.

Du sprichst ein Autoritätsproblem an. Die Zeiten von Schuhmacher Voigt sind sicherlich schon lange vorbei.
Dazu mein „IM“: Für die überwiegende Mehrheit - unterstellt, diejenigen die sich keinen Dienstausweis zeigen lassen - stellt die Uniform noch immer ein (nicht der!) Legitimationsnachweis dar. Wenn der Dienstausweis trotz Dienstkleidung gefordet wird, ist das entweder eine bewußte Provokation, oftmals verbunden mit der Intention persönlich werdend eine eigene Autorität auf Augenhöhe aufzubauen, bzw. die des Beamten herabzuwürdigen, oder eine Trotzreaktion im Bewußtsein der Berechtigung der polizeilichen Maßnahme.
In der Situation in der der Beamte einen berechtigten Grund zu der Annahme hat der Gegenüber hegt - warum auch immer -berechtigte Zweifel es mit der realen Polizei zu tun zu haben, wird von sich aus seinen Ausweis vorzeigen. Und die Zivile- bzw. Kriminalpolizei wird sowieso i. d. R. den Dienstausweis unaufgefordert vorzeigen.

In der Regel werden die Dir was husten.

Siehst du, und genau dass ist - für mich leider nicht für dich nachweisbar - nicht der Fall. Jeser Polizeibeamte weiß, dass er Legitimationspflichtig ist und auf verlangen den Dienstausweis nicht nur vorzeigen muss, sondern es - genau aus diesem Grund - auch tun wird! Ausnahmen bestätigen die Regel!

Und genau dieses „sich
hinter der Uniform verstecken können“ ist das Problem für die
offene Gesellschaft.

Für mich als ein Teil der „offenen“ Gesellschaft weniger. Viel mehr aber sicherlich für gewisse Leute die nicht bereit sind, auf einer Demo sichbar Name und Adresse zu präsentieren. Bzw. diejenigen, die dem Polizeibeamten von vornherein unterstellen, sie würden vorsätzlich im Schutz ihrer Uniform, gesetzeswidrig agieren…

Selbst bei der BW hatte man
Namensschilder und eben sichtbare Rangabzeichen.

Die gibt es bei der Polizei auch, eben halt nicht (Namensschild) verordnet. Und sichtbare Amtsbezeichnungen (Rangabzeichen) gibt (gab, ausnahme Hessen) es Länderunabhängig auch bei der BP.

Ich fordere
ja gar keine Möglichkeit für Otto Normalbürger, einen
Polizisten identifizieren zu können,

Doch, kann er halt eben durch zeigen lassen des Dienstausweises. Und das sollte auch gut so sein. Polizisten sind Menschen und wenn der Beamte seinen Ausweis nicht zeigt, dann als Mensch und nicht als Polizist, denn als dieser muss er ihn vorzeigen!

sondern lediglich die
anonymisierte Kennzeichnung, so dass er von den (tlw. noch zu
gründenden) unabhängigen Sondereinheiten beim Vorliegen einer
begründeten Beschwerde zweifelsfrei identifiziert werden kann.

Das ist eben der Punkt. Solange sich gewalttätige Demonstranten nicht an das Vermummungsverbort halten, solange muss es den Beamten erlaubt sein, ihnen ohne Identifizierungsmerkmal gegenübertreten zu können.
Der Staat soll sich entblößen müssen um so anonymen Gesetzesbrechern - die u. U. genau gegen ihn! agitieren - die Möglichkeiten zu geben, sich bei inadäquaten Reaktionen ihrerseits die Vertreter der Staatsgewalt vor den Kadi zerren zu können?

[Sehr interessant finde ich, dass sich genau dagegen die
Polizeigewerkschaften so verbissen „wehren“]

Vlt. aus diesem Grund?

Und du glaubst dass AI sie nicht nur akzeptiert sondern auch
publiziert? Oder noch besser, Polizeivideos mit Gewalttaten
des vis-à-vis der einsatzkräfte auf You tube ins Internet
stellt? Na, was da wohl der Datenschutz dazu sagen wird…?

Ich verstehe leider nur Bahnhof. Was macht AI oder auch nicht?

OK, geschenkt. AI ist vermeintlich politisch Unabhängig, aber dass ist ein anderes Thema und hier OT…

Im Ernst: natürlich muss es nicht nur ein öffentliches
Interesse an Aufklärung geben. sondern auch ein Internes. Wenn
eine konkrete Beschuldigung eines ebenso konkreten Beamten
existiert, wird ja auch ermittelt (werden müssen).

Natürlich, weil er gar nicht weiss, wer hinter der 4711 steht
( nur, dass der Polizist was mit Köln und Wasser zu tun haben
wird :wink:. Die „offenen Daten“ wären dann lediglich den
Untersuchungseinheiten und natürlich der Polizeibehörde vor
Ort bekannt.

Wenn du das garantieren kannst!? Ich will ja gar nicht dass das Fehlverhalten der knüppelnden Polizeibeamten verschwiegen, verdeckt und/oder unter den Teppich gekehrt wird, im Gegenteil!
(4711 sollte dann übrigens getrichen werden, wg. Aufhebung der Anonymitä t=> nachverfolgbarer Gestank :wink: )
Aber kannst du auch garantieren, dass der Vermummte der ihm kurz vorher noch einen dicken Schotterstein vor sein Visier geknallt hat, auch ermittelt wird?

Gruß
vdmaster

Gruß
rolli

Hallo,

Das ist eben der Punkt. Solange sich gewalttätige
Demonstranten nicht an das Vermummungsverbort halten, solange
muss es den Beamten erlaubt sein, ihnen ohne
Identifizierungsmerkmal gegenübertreten zu können.

Diesen Punkt kann ich nicht akzeptieren. Der Staat (hier in Form des Beamten) sollte immer offen sein. Die Sorte von Demonstranten, die ggf. Straftaten verüben, sind doch diejenigen, die sich bedeckt halten, um nicht für ihr Handeln belangt werden zu können. Und Du willst beide auf die gleiche Stufe stellen? Cops und Straftäter? Dann könnte ich ja auch sagen, dass es i.O. ist, wenn mal ein Bulle ein paar Menschen erschiesst, weil die Bösen das ja auch machen :wink:.

(4711 sollte dann übrigens getrichen werden, wg. Aufhebung der
Anonymitä t=> nachverfolgbarer Gestank :wink: )

Sags nicht in Köln, sonst gibts vielleicht von den Bösen und den Guten was auf die Zwölf :wink:.

Aber kannst du auch garantieren, dass der Vermummte der ihm
kurz vorher noch einen dicken Schotterstein vor sein Visier
geknallt hat, auch ermittelt wird?

Gegen den Vermummten sollte das wohl heissen? Nein, kann ich nicht. nur dann, wenn die Videoauswertung der Polizei was bringt. IMHO sollte die Polizei ohnehin gegen Vermummte viel schneller vorgehen.

Gruß
vdmaster

Zunehmende Aggressivität von Polizisten - Ausweispflicht usw.
Ich denke, die Diskussion zeigt, dass z.B. eine Identifikationsnummer den Interessen von uns Bürgern und den Behörden am nächsten käme.
Es gibt viele Möglichkeiten, ausufernde - und auch sinnlose - Anzeigen gegen Polizisten zu vermeiden.
Vorgänge wie die von mir angeführten dürften dadurch weniger werden.

Hallo,

In der Regel werden die Dir was husten.

Siehst du, und genau dass ist - für mich leider nicht für dich
nachweisbar - nicht der Fall. Jeser Polizeibeamte weiß, dass
er Legitimationspflichtig ist und auf verlangen den
Dienstausweis nicht nur vorzeigen muss, sondern es - genau aus
diesem Grund - auch tun wird! Ausnahmen bestätigen die Regel!

Das geht doch aber an der Realität vieler Konfliktsituationen vollkommen vorbei.
Wenn eine Polizeikette eine Demonstration auseinandertreibt, dann wird garantiert keiner der Polizisten seinen Dienstausweis vorzeigen.

… Solange sich gewalttätige
Demonstranten nicht an das Vermummungsverbort halten, solange
muss es den Beamten erlaubt sein, ihnen ohne
Identifizierungsmerkmal gegenübertreten zu können.

Die vermummten Demonstranten wollen damit bei Straftaten ungeschoren bleiben.
Im Analogieschluss muss ich also annehmen die Polizei beabsichtigt das gleiche?

[…]

… Ich will ja gar nicht dass
das Fehlverhalten der knüppelnden Polizeibeamten verschwiegen,
verdeckt und/oder unter den Teppich gekehrt wird, im
Gegenteil!

Aber kannst du auch garantieren, dass der Vermummte der ihm
kurz vorher noch einen dicken Schotterstein vor sein Visier
geknallt hat, auch ermittelt wird?

Die Logik dieses Argumentes bedeutet, solange zivile Straftäter unerkannt bleiben können, sollten auch uniformierte Straftäter davonkommen können.

Gruß
Werner

Hallo,

Hallo, schlaflose Nacht? :wink:

In der Regel werden die Dir was husten.

Siehst du, und genau dass ist - für mich leider nicht für dich
nachweisbar - nicht der Fall. Jeser Polizeibeamte weiß, dass
er Legitimationspflichtig ist und auf verlangen den
Dienstausweis nicht nur vorzeigen muss, sondern es - genau aus
diesem Grund - auch tun wird! Ausnahmen bestätigen die Regel!

Das geht doch aber an der Realität vieler Konfliktsituationen
vollkommen vorbei.
Wenn eine Polizeikette eine Demonstration auseinandertreibt,
dann wird garantiert keiner der Polizisten seinen
Dienstausweis vorzeigen.

nein, natürlich nicht. Aber in der Situation wird wohl auch niemand eine Ausweis verlangen.

… Solange sich gewalttätige
Demonstranten nicht an das Vermummungsverbort halten, solange
muss es den Beamten erlaubt sein, ihnen ohne
Identifizierungsmerkmal gegenübertreten zu können.

Die vermummten Demonstranten wollen damit bei Straftaten
ungeschoren bleiben.
Im Analogieschluss muss ich also annehmen die Polizei
beabsichtigt das gleiche?

Genau das ist der Unterschied. Der Demonstarnt beabsichtigt vlt. nicht im Schutze der Anonymität Straftatten, aber nimmt sie sicherlich billigend in Kauf. Ansonsten führt er ja auch die Intention seiner Vermummung ad absurdum.
Die Polizei agiert nicht, sondern sie reagiert Die Intention/Prämisse ist eine andere. Ich will nicht sagen du garantierst, aber du billigst den Demonstranten etwas zu, was du den Polizisten verweigern willst?

[…]

… Ich will ja gar nicht dass
das Fehlverhalten der knüppelnden Polizeibeamten verschwiegen,
verdeckt und/oder unter den Teppich gekehrt wird, im
Gegenteil!

Aber kannst du auch garantieren, dass der Vermummte der ihm
kurz vorher noch einen dicken Schotterstein vor sein Visier
geknallt hat, auch ermittelt wird?

Die Logik dieses Argumentes bedeutet, solange zivile
Straftäter unerkannt bleiben können, sollten auch uniformierte
Straftäter davonkommen können.

Zugegeben, dass könnte man daraus schlussfolgern… :wink:
Sie läßt aber auch eine andere zu, nämlich dass das Gleichheitsgebot mit Vergabe eines Instrumentes (die Forderung nach Kennzeichnung für nur eine Seite, denn nur dort könnte man sie umsetzen) verletzt wird.
D. h., es geht hier ja nicht uim eine rechtliche Ungleichstellung mit Bevorteilung der Staatsgewalt gegenüber seinen Bürgern, sondern darum, dass sie nicht ungleich gestellt wird.
Mann könnnte nun Rückfragen, inwieweit es eine Notwendigkeit für eine Kennzeichnung der Polizeibeamte gibt - hier im Zusammenhang mit dem Szenario bei Demonstrationen vor Ort, d. h., dass es ja meistens Einsatzhundertschaften in zweckgebundener Einsatzkleidung sind - wenn diese bei den Demonstranten nicht Voraussetzung für eine Demo sein muss?

Für die andere uniformierte Polizei gilt die Ausweispflicht genau so, wie die für den Bürger.
Wenn man aber unterstellt , dass die Politei nicht offen mit Name (tust du ja auch nicht) oder mit Nummer und somit für jeden identifizierbar herumläuft, dass er straffällig wird, dann ist eine solche Forderung natürlich gerechtfertigt.

Gruß
Werner

Gruß
rolli