Zweitwohnung

kann mir jemand die frage beantworten was pasiert wenn man Arbeitstechnisch sich eine Zweitwohnung in einer anderen Stadt zulegen muß, rein finaziell

kann mir jemand die frage beantworten was pasiert wenn man
Arbeitstechnisch sich eine Zweitwohnung in einer anderen Stadt
zulegen muß, rein finaziell

Hallo,

Umzugs- / Bezugskosten
Wohnnungseinrichtung
eine zweite Miete
ein zweites Mal Nebenkosten
Fahrkosten für Heimfahrten
ein zweites Mal Grundgebühren für Strom, evtl. Telefon etc.
und sicher noch einige Mehr.

Gruß

Je nach Stadt ggf. auch Zweitwohnungssteuer.

Wenn es beruflich bedingt ist ggf. Abzugsfähigkeit als doppelte Haushaltsführung oder der anteiligen Kosten für betrieblich genutzte Räume in der EÜR.

Viele Grüße
Frank

doppelter Haushalt Aufwendungen
Hi,

Die Wohnung am Arbeitsort darf nicht größer als 60 qm sein.

s.a.
/t/zweitwohnsitz–14/4325606/4
(das Programm gibt es bei Amazon billiger als beim Verlag).

/t/est-wie-restbuchwert-bei-aufloesung-dhhf-ansetz/3…

http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/dopp…

Schöne Grüße
C,

Hallo Cirwalda,

Die Wohnung am Arbeitsort darf nicht größer als 60 qm sein.

Nur um Missverständnisse zu vermeiden:

Die Wohnung darf schon größer als 60qm sein (oder auch besonders exklusiv ausgestattet), es werden aber dann nicht die Gesamtkosten berücksichtigt, sondern weiterhin lediglich die „notwendigen“ Unterkunftskosten (§ 9 EStG).

Dazu können die tatsächlichen Kosten auf die Durchschnittsmiete für eine 60 qm-Wohnung am Arbeitsort gekürzt werden (BFH VI R 10/06).

Viele Grüße
Frank

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