Ohauerha!
Ahua.
… ist als eines der Unternehmen mit ca. … Mitarbeitern in
den Bereichen …, … und … an … Standorten in
Deutschland und … Standorten in … erfolgreich für seine
Kunden aktiv. Firmenname verbindet „positive Eigenschaft“,
„positive Eigenschaft“ und „positive Eigenschaft“(Werbeslogan
der Firma). In Zusammenarbeit mit unseren Ausbildern in den
Betriebsstätten bilden wir sehr erfolgreich Fachkräfte für
Lagerlogistik aus.
Für meinen Geschmack viel zu lang. Und ein Werbeslogan gehört nicht in ein Zeugnis. Drinstehen kann „Wir sind die Firma Blubb, sitzen in Bla und machen Bumsfallera“. Ende.
Während der Ausbildung wurde Herr… in … beschäftigt. Die
Ausbildung erfolgte nach dem Ausbildungsrahmenplan. Herr …
hatte die Gelegenheit sich einen umfassenden Einblick in
folgende Arbeitsabläufe zu verschaffen:
Und das ist schon die erste Backpfeife: Er hatte die Gelegenheit; ob er sie auch genützt hat, mag der Teufel wissen - wir jedenfalls haben das nicht mitbekommen.
- Prüfung, Verbuchung und Einlagerung der eingehenden Waren,
- Kommissionierung,
- Warenversand,
- Erstellung von Tourenplänen,
- Reservierungen,
- Lagerpflege.
Die Arbeitsergebnisse von Herrn… entsprachen den Erwartungen.
Das heißt: er hat sich bei uns die Eier geschaukelt, ganz so, wie man es erwartete.
Die ihm übertragenen Aufgaben bewältigte er zu unserer Zufriedenheit.
Was einer Vier bis Fünf entspräche.
Sein Verhalten gegenüber Kunden, Mitarbeitern und Vorgesetzen
war nicht zu beanstanden.
Welchen Vorgesetzten hast Du verdroschen? Oder weswegen stehen die Vorgesetzten am Schluss? Und dann „nicht zu beanstanden“ … da müssen schon erhebliche disziplinarische Probleme vorgelegen haben.
Die Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer …
hat Herr… am … erfolgreich abgelegt.
Am Rande des Teiches gefragt: Am wievielten? Entsprach das der regulären Ausbildungsdauer, oder hast Du eine Ehrenrunde gedreht?
Nach Beendigung der Ausbildung konnten wir ihn nicht in ein
Angestelltenverhältnis übernehmen.
Und zwar, wie dieses Zeugnis gar deutlich verrät, wegen mangelnder Leistung.
Wir wünschen Herrn… für seine weitere Zukunft alles Gute.
Das kostet ja nix. Übersetzung: „Bei uns war er nicht zu gebrauchen, und wir haben mehrere Kerzen in die Kirche gestellt, weil wir ihn endlich losgeworden sind. Aber vielleicht schafft er es ja, eine reiche Frau zu angeln - arbeiztsmäßig ist mit ihm jedenfalls nichts los.“
Ich schließe mich Guidos zusammenfassender Beurteilung an, und ich lege noch was drauf: Einen viel sichereren Weg, nicht eingestellt zu werden, als mit diesem Zeugnis, kann ich mir nur schwer ausmalen! Von Wohlwollen keine Spur - dieses Zeugnis ist ein Klotz am Bein und weiter nichts. Für einen Auslerner ist das keine 6 mehr, sondern eine 7¾.
Wenn Du
-
regelmäßig die Berufsschule schwänztest;
-
jeden zweiten Tag zu spät oder besoffen erschienen bist;
-
keine, aber auch wirklich gar keine brauchbaren Arbeitsergebnisse geliefert hast;
-
Ausbildern oder Lehrern Gewalt angetan oder -gedroht hast;
-
im Lager außer völliger Verwüstung nichts bezweckt hast;
dann, aber auch nur dann, ist so ein Zeugnis erklärbar. Und wenn all dies vom Arbeitgeber nicht - mit Gesprächsprotokollen, Abmahnungen und wwi - hieb- und stichfest belegt werden kann, dann wird er vor dem Arbeitsgericht so durch Sonne und Mond gehauen, dass ihm alle Sünden einfallen.
So Du in einer Gewerkschaft bist, hol Dir unverzüglich Rechtsschutz, und lass mal kräftig drohen. Selbst die landesüblichen Vollpfosten, die als Anwälte des DGB herumlaufen, können aus diesem Zeugnis einen wunderbaren Prozess zaubern (es sei denn, die obigen Vermutungen treffen zu) - es kann sogar sein, dass sich der Arbeitgeber hier schadenersatzpflichtig macht, denn wohlwollend ist dieses Geschmiere beim besten Willen nicht zu nennen. Und wenn es nicht von vorn bis hinten wahr ist … siehe vor.
Gruß Eillicht zu Vensre