Hallo! Wenn die Tür von Innen verschlossen wird IST ES KEINE FLUCHTTÜR!
Hallo,
diesen Paragraphen gibt es nicht, aber es gibt Branschutzbestimmungen und jeder Brandprävention sieht einen Fluchtweg vor - warum sollen für Schulen und Kinder geringere Bestimmungen zum Schutz herrschen als in Büros, Gaststätten oder anderen öffentlichen Gebäuden?
WENN ein Schüler, der nicht durch regelmässiges Zuspätkommen ausgeschlossen wird, ausgesperrt wird, dann wurde ihm das Recht auf Unterricht verweigert - aber insgesamt ein eher „harmloser“ Fall und keiner wird wahrscheinlich auf die Idee kommen da rechtlich gegen vorzugehen. Passiert dem (minderjährigen) Schüler etwas während er ausgeschlossen ist - dabei ist alles zwischen Ausrutschen und eplieptischer Anfall möglich, oder im Klassenraum: Panik bricht aus, sie selbst erleidet einen Schwächeanfall, der Schlüssel klemmt oder fällt beim hektischen Versuch die Tür aufzuschließen herunter, dann wird diese Lehrerin sich vor Gericht verantworten müssen. Wenn sie danach noch Lehrerin sein darf, wird sie sicher nie wieder eine Tür abschließen, wenn die Kinder, die in ihrer Verantwortung stehen sich auf beiden Seiten dieser Tür befinden.
Es muss noch nicht einmal brennen oder einer einen Anfall bekommen - es gibt nicht wenige Menschen (und zu Menschen zähle ich auch Minderjährige!), die bei verschlossenen Räumen Panik bekommen - und da sind wir fast bei einer ethischen Perspektive der Frage.
Brandschutz, Aufsichtspflicht - das alles steht unter dem Dach Prävention. In den allermeisten Fällen passiert nichts, aber diese Gesetze dienen dazu eben diese wenigen Situationen, die Gefahr in sich tragen zu kontrollieren. Bei jedem Unfall denkt man sich „das gibt’s doch nicht!“ - gibt’s eben doch, sonst würde man diese Regelungen nicht brauchen.
Ja, lies mal:
http://schuleundgesundheit.hessen.de/themen/arbeitss…
Eine Tür ist von innen OHNE Schlüssel zu öffnen . da gibt es nichts zu diskutieren oder zu interpretieren. Ist die Tür verschlossen und es passiert etwas, dann wird sie sich vor Gericht verantworten müssen.
Ach Du, ihre Süßen waren IN der Klasse - und mir wäre es NICHT egal - ganz gleich auf welcher Seite der Tür sich mein Kind befände.
Solange nichts passiert darf ich alles tun - auch wenn ich die Verantwortung für andere Menschen habe. Wat is das denn für eine bescheuerte Haltung???
Hallo,
ich stimme Dir ja in den meisten Sätzen zu, aber…
Du meinst wirklich, dass Menschen, egal wie alt, sich in Brand- oder anderen Gefahrsituationenganz zivilisiert in Zweierreihen sammeln und händchenhaltend den Raum verlassen?? Wo hast Du das jemals gehört, gelesen oder gesehen - es sei denn es ist eine Übung oder höchstens ein rauchendes Reagenzglas. Ich habe mal einen Brand in einem Kaufhaus miterlebt - da geht es bei einem Bikertreffen nach Sonnenuntergang gesitteter zu…
Hallo,
ja - es ist Gewalt - ob psychisch oder physisch - das ist auch bei Strafgefangenen oder in der geschlossenen Psychiatrie so - manche reagieren unempfindlicher, andere gar nicht, manche „gewöhnen“ sich an das Eingesperrtsein - andere haben jeden Tag Panik. Aber wir reden ja hier über ein Paar Minuten, hoffentlich…
Hallo,
in Deinem Beispiel geht es aber um das Abschließen der Tür während der Strafarbeit von EINEM Schüler, von mir aus zwei oder drei - das ist etwas anderes als eine ganze Klasse einzusperren. Aber auch das würde ich als Lehrer gerade aus Selbstschutz eben NICHT tun.
Solange nichts passiert darf ich alles tun - auch wenn ich die
Verantwortung für andere Menschen habe. Wat is das denn für
eine bescheuerte Haltung???
Wenn du nicht nur lesen könntest, sondern dich auch um das Verstehen bemühen, wäre deine Antwort weniger bescheuert ausgefallen.
Dann hättest du nämlich bemerkt, dass ich gesagt habe:
Solange nichts passiert, kann man so oder so meinen. Aber stell dir vor, was passieren kann! Was dann? Wie ist also mit diesem Problem umzugehen?
Alles klar? Wenigstens jetzt? Kindertümlich genug?
Komisch allerdings, dass du dich ausgerechnet über mein Posting aufregst, obwohl ich, wenn ich das recht sehe, der einzige war, der auf diese Konsequenzen überhaupt hingewiesen hat.
Hallo,
in Deinem Beispiel geht es aber um das Abschließen der Tür
während der Strafarbeit von EINEM Schüler, von mir aus zwei
oder drei - das ist etwas anderes als eine ganze Klasse
einzusperren.
Zitat aus dem ersten Link:
4.2.3 […] einer Klasse kann aufgegeben werden z.B. nach dem Unterricht in Bildender Kunst, das Klassenzimmer zu reinigen. Zu diesem Zwecke kann im übrigen die Lehrkraft, wenn sonst keine Möglichkeit besteht, Kinder am Weglaufen zu hindern, das Klassenzimmer von innen abschließen, allerdings darf dies nicht unangemessen lang geschehen. Unzulässig wäre das Einschließen einer Klasse von außen, es sei denn es handelt sich um einen Notfall, in welchem schlechterdings keine andere Maßnahme denkbar ist.[…]
Und aus dem zweiten Link:
Schüler werfen im Unterricht mit Papierkugeln. Der Lehrer weiß nicht, wer geworfen hat, schließt die Tür ab und lässt alle Schüler den Raum säubern. Gerechtfertigt?
_ Die Weisung des Lehrers, den von den Schülern selbst verschmutzten Raum zu säubern, und die Durchsetzung dieser Weisung durch Abschließen der Tür sind rechtmäßig. Denn die Kinder müssen mit den ihnen überlassenen Dingen, also auch dem Raum, pfleglich umgehen. Allerdings muss der Zeitrahmen des Festhaltens angemessen sein._
Es geht hierbei - wie in der ursprünglichen Frage - um die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme in bestimmten Situationen.
Dass man sich Szenarien ausmalen kann, in denen das Abschließen problematisch wird, ist unbestritten, ebenso wie die Tatsache, dass es - je nach Situation - durchaus sinnvollere pädagogische Maßnahmen gibt.
Gruß
Kreszenz
Komisch allerdings, dass du dich ausgerechnet über mein
Posting aufregst,
Diese Aussage nehme ich mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück. Ich durfte soeben sehen, dass du der Reihe nach über fast alle Antwortenden hergefallen bist, so im 3-Minuten-Takt.
Schulform?
Welche Schulform? Sie und Ihre Kinder?
Dann würde ich mich an die GEV wenden.
Was ist denn GEV? lol
Dann würde ich mich an die GEV wenden.
Was ist denn GEV? lol
Vermutlich die Abkürzung für Gesamtelternvertretung (die Verfasserin ist aus Berlin).
Gruß
Kreszenz
in Deinem Beispiel geht es aber um das Abschließen der Tür
während der Strafarbeit von EINEM Schüler, von mir aus zwei
oder drei - das ist etwas anderes als eine ganze Klasse
einzusperren.
Falls Du Dich darauf bezogen haben solltest:
Einen, der aufsteht und sagt: „Ich hab keine Lust mehr/geh jetzt heim/will mal eine rauchen/ …“ hingegen würde ich jedenfalls - und wenns nicht anders geht, auch durch Abschließen der Tür - so lange am Verlassen des Raums hindern, bis die Schulleitung informiert ist.
Da war nicht die Rede von Strafarbeit und einem, zwei oder drei Schülern, sondern von einer Unterrichtsstunde mit der ganzen Klasse.
Gruß
Kreszenz
Welche Schulform? Sie und Ihre Kinder?
Gibt es Schulformen in denen man Kinder einsperren darf oder soll?
Gespannt, der Plem
Hallo,
genau: die Gesamtelternvertretung. Die Sitzungen finden meist halbjährlich statt und die Teilnehmer sind die Elternvertreter aller Klassen und der Schulleiter. Sag bloss das gibt es nur in Berlin!
Viele Grüße
Hallo,
genau: die Gesamtelternvertretung.
Sag bloss das gibt es nur in Berlin!
nein, nur haben die Elternverbände in anderen Bundesländern halt andere Namen, z. B. in Bayern „Landes-Eltern-Vereinigung“ (LEV).
Gruß
Kreszenz
Ich habe mir nicht alle Beiträge durchgelesen, sollte ich mich also wiederholen, bitte ich um Entschudligung:
Nein, die Lehrerin darf die Tür nicht abschließen.
Einzige Ausnahme ist wenn Gefahr für Leib und Leben besteht (also z.B. Amoklauf).
Das Recht auf Freiheit ist sogar so hoch angesiedelt, dass Strafgefangene nach einen Gefängnisausbruch nicht wegen der Flucht zusätzlich bestraft werden, sondern wegen eventuellen Sachbeschädigungen o.ä. durch die Flucht.
Schüler sind Schutzbefohlene des Lehrers (besser bekannt im Kontext, wenn ein LehrerIn mit Schülern sexuell was anfängt).
Dieser Schutz des Kindes ist ausser Kraft gesetzt, wenn es ausgesperrt wird.
Eltern geben während der Schulzeit ihre Aufsichtspflicht gegenüber der Schule ab. Sie können und müssen davon ausgehen dürfen, dass die Schule dieser Aufsichtspflicht nachkommt.
Auch dürfen Lehrer ihre Schüler nicht daran hindern den Unterricht zu verlassen. Was das für den Unterricht heißt ist ein anderes Thema.
Der Lehrkörper muss dann andere Mittel nutzen um den Schüler im Unterricht zu halten oder Konsequenzen ziehen (Verweis o-ä.)
Gruß
Bori
Hi,
http://schuleundgesundheit.hessen.de/themen/arbeitss…
Eine Tür ist von innen OHNE Schlüssel zu öffnen . da gibt es
nichts zu diskutieren oder zu interpretieren. Ist die Tür
verschlossen und es passiert etwas, dann wird sie sich vor
Gericht verantworten müssen.
gefragt war nach Gesetzes- oder Verordnungstexten. Zum eigentlichen Zitat verweise ich auf meinen Artikel im Elternbrett:
/t/kaefighaltung/6750044/65
Du oder der Plem dürfen gerne weitersuchen und mich widerlegen.
Gruß Stefan