Hallo
auch wenn allenthalben von Erstickung gesprochen wird, scheint
mit das kaum erklärlich.
Das ist jedoch nicht einfach eine Märe des Volksmundes, sondern wurde hinreichend untersucht. Das hängen in vertikaler Position für (früher oder später) zum Erstickungstod.
Durch ein Hängen an den Armen wird zwar der Brustkorb gedehnt
und damit das Ausatmen erschwert. Die Zwerchfellatmung
bleibt davon aber weitgehend unberührt. Das nutzbare
Atemvolumen wird in dieser Haltung sicher stark eingeschränkt,
da der Delinquent sich aber nicht stark bewegt, ist auch sein
Sauerstoffbedarf nicht extrem hoch. Spätestens wenn er das
Bewusstsein verliert würde auch der stressbedingte Mehrbedarf
sinken.
Die Kreuzigung entstand aus dem Erhängen, d.h. dem Abschnüren am Halse. Und auch die Zwerchfellatmung ist auf den „ungehinderten“ Luftstrom angewiesen, der die Lunge mit Sauerstoff versorgt. (Es gibt anatomische Untersuchungen dazu) Wenn man vertikal hängt, so wird das Atmen ein „röcheln und kratzen“. Vergleichbar mit einem Luftballon, mit dem man Töne erzeugt, in dem man ihn an der Öffnung zusammendrückt und auseinander zieht.
Zum anderen anderen läßt du hier unberücksichtigt, daß die Verurteilten durch Gefangennahme, Kerkerhaft oder ev. Züchtigungen erheblich geschwächt waren. Wenn „der Delinquent sich aber nicht stark bewegt“, hat er dennoch Mehrbedarf, da er geschwächt oder ev. gezüchtigt ist und weil er gegen Tod kämpfte, d.h. in einem völligem Streßzustand war
Und eine Ohnmacht würde in dieser Situation nicht nur bedeuten das der „Mehrbedarf“ an Sauerstoff sinkt, sondern vor allem, das der Verurteilte nicht mehr gegen den Mangel an Luft ankämpfen kann.
Allerdings (und hier liegst du partiell richtig) war es eben kein schneller Tod. Neben der offensichtlichen Todesursache des Ersticken sind daher auch kreislaufbedingte Todesursachen in Betracht zu ziehen, wenn der Verurteilte länger am Kreuz hing. (Wassermangel, Sonneneinwirkung und natürlich die hinrichtungsbedingten Folgen) Das alles konnte den Kreislauf auf unterschiedliche Weise zum kollabieren bringen.
Das hing jedoch auch von den Absichten der Richter ab. Man konnte die Strafe so gestalten, das der Verurteilte ganz sicher mehrere Tage seinem Ende entgegen ging. Oder eben so, das er schneller zu Tode kam.
Gruß Parzival